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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen
Freitag, 8. Oktober 2010

ADHS-Vertrag in Nordrhein


In Nordrhein soll sich zukünftig die Versorgung von Kindern verbessern, die an einem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) leiden. Dazu wurde in Nordrhein ein neuer ADHS-Versorgungsvertrag geschlossen, der eine bessere Diagnostik, Elternschulungen, eine koordinierte Zusammenarbeit von Ärzten und Psychotherapeuten und einen streng kontrollierten Medikamenteneinsatz beinhaltet. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für ihre Leistungen eine zusätzliche Vergütung. „Zu wenige Kinder bekommen bisher die notwendige abgestimmte psychosoziale Betreuung, zu wenige eine Psychotherapie“, sagt Bernhard Moors, Sprecher des Bündnisses Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten NRW. „Wir begrüßen, dass Patienten in diesem Vertrag sich auch direkt an einen Psychotherapeuten ihres Vertrauens wenden und ihn zum festen Ansprechpartner wählen können.“

 

In den Vertrag sind sowohl Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als auch Psychologische Psychotherapeuten mit einer entsprechenden Ausbildung einbezogen. Mehr Informationen und der Wortlaut des Vertrages sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (www.kvno.de) zu finden. Der Vertrag gliedert sich in einen Haupt- und einen Modulvertrag. Sobald der Modulvertrag zur Psychotherapie vorliegt, wird er dort ebenfalls erhältlich sein.


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