» Seite drucken
Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Freitag, 11. Juni 2010, Düsseldorf

Berufsrecht für angestellte PsychotherapeutInnen in Einrichtungen der Jugendhilfe


13:00 bis 17:30 Uhr im Bürocenter Nord,

Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf

Teilnehmerzahl: 40, Teilnahmegebühr: 60 Euro (inkl. Getränke und Imbiss)

Fortbildungspunkte: 5


Was verlangt das Berufsrecht von PsychotherapeutInnen, die als Angestellte in Einrichtungen nach SGB VIII tätig sind? Typische Problemlagen in der alltäglichen Praxis (Beratung, Heim, Gefährdung u. Beurteilung des Kindeswohls) werden anhand von Fallbeispielen behandelt.

 

Programm

13:00 Uhr Anmeldung
13:15 bis 17:30 Uhr Vorträge und Diskussion (mit Pause)

 

  • Überschneidungen und Unterschiede Beratung – heilkundliche Tätigkeit
  • Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsdauer, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht (Heilberufe, Soziale Berufe)
  • Weisungsrecht nichtfachlicher Vorgesetzter
  • Unterschiedliche Auffassungen (Rechtsauslegungen) und Stand der Gespräche über Aufbewahrung Patienten-Klientenunterlagen und Schweigepflicht BPtK-bke
  • Klassische Tätigkeitsfelder von PsychotherapeutInnen in der Jugendhilfe
  • Besonderheiten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Personensorgeberechtigten
  • Schwierige Entscheidungen, berufsrechtliche / dienstrechtliche Vorgaben i.d. Jugendhilfe: Patientenrechte im Verhältnis zum Schutzauftrag des Staates bei Kindeswohlgefährdungen

 

Referenten

  • Wolfgang Schreck, Dipl.-Psych.
    Psychologischer Psychotherapeut, Leiter Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern der Stadt Gelsenkirchen
  • Dr. Martin Stellpflug, MA (Lond.)
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte, Berlin

» zurück zur Übersicht
 
SUCHE