Freitag, 11. Juni 2010, Düsseldorf
Berufsrecht für angestellte PsychotherapeutInnen in Einrichtungen der Jugendhilfe
13:00 bis 17:30 Uhr im Bürocenter Nord,
Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf
Teilnehmerzahl: 40, Teilnahmegebühr: 60 Euro (inkl. Getränke und Imbiss)
Fortbildungspunkte: 5
Was verlangt das Berufsrecht von PsychotherapeutInnen, die als Angestellte in Einrichtungen nach SGB VIII tätig sind? Typische Problemlagen in der alltäglichen Praxis (Beratung, Heim, Gefährdung u. Beurteilung des Kindeswohls) werden anhand von Fallbeispielen behandelt.
Programm
13:00 Uhr Anmeldung
13:15 bis 17:30 Uhr Vorträge und Diskussion (mit Pause)
- Überschneidungen und Unterschiede Beratung – heilkundliche Tätigkeit
- Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsdauer, Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht (Heilberufe, Soziale Berufe)
- Weisungsrecht nichtfachlicher Vorgesetzter
- Unterschiedliche Auffassungen (Rechtsauslegungen) und Stand der Gespräche über Aufbewahrung Patienten-Klientenunterlagen und Schweigepflicht BPtK-bke
- Klassische Tätigkeitsfelder von PsychotherapeutInnen in der Jugendhilfe
- Besonderheiten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Personensorgeberechtigten
- Schwierige Entscheidungen, berufsrechtliche / dienstrechtliche Vorgaben i.d. Jugendhilfe: Patientenrechte im Verhältnis zum Schutzauftrag des Staates bei Kindeswohlgefährdungen
Referenten
- Wolfgang Schreck, Dipl.-Psych.
Psychologischer Psychotherapeut, Leiter Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern der Stadt Gelsenkirchen - Dr. Martin Stellpflug, MA (Lond.)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, DIERKS + BOHLE Rechtsanwälte, Berlin
» zurück zur Übersicht
