Samstag, 11. September 2010, Bielefeld
Berufsrecht für angestellte PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
11:00 bis 15:30 Uhr in der Ravensberger Park GmbH,
Ravensberger Park 6, 33607 Bielefeld
Teilnehmerzahl: 40, Teilnahmegebühr: 60 Euro (inkl. Getränke, Imbiss)
Fortbildungspunkte: 5
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an angestellte PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Dargestellt werden die rechtlichen Grundlagen der Behandlung durch PsychotherapeutInnen und ihre Rechtsstellung in diesen Einrichtungen. Dabei wird die rechts- und berufsrechtliche Lage bei den einzelnen Themen ausführlich an Fallbeispielen erörtert und an realen Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung dargelegt.
Programm
10:30 Uhr Anmeldung
11:00 Uhr bis 15:30 Uhr Vorträge und Diskussion von Fallbeispielen (mit Pause)
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Stellung des Psychotherapeuten in der stationären Versorgung
- Ausübung des Berufs in einem Beschäftigungsverhältnis, Psychotherapeuten als Vorgesetzte
- Aufklärungspflicht
- Einwilligung
- Abstinenzgebot
- Dokumentationspflicht
- Einsichtnahmerecht in Behandlungsdokumentation
- Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnis, Zeugnisverweigerungsrecht
- Umgang mit minderjährigen Patienten
- Umgang mit eingeschränkt einwilligungsfähigen Patienten
- Überwachung der Berufspflichten
- Verantwortlichkeit für Maßnahmen bei Selbst- und Fremdgefährdung, Schutzpflichten/Pflichten aus Garantenstellung
- Beschwerderechte von Patienten
Referent
- Dr. jur. Martin Liebig, M. A. (Health Care Ethics and Law)
Rechtsanwalt, Hamburg
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