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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Samstag, 11. September 2010, Bielefeld

Berufsrecht für angestellte PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen


11:00 bis 15:30 Uhr in der Ravensberger Park GmbH,

Ravensberger Park 6, 33607 Bielefeld

Teilnehmerzahl: 40, Teilnahmegebühr: 60 Euro (inkl. Getränke, Imbiss)

Fortbildungspunkte: 5


Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an angestellte PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Dargestellt werden die rechtlichen Grundlagen der Behandlung durch PsychotherapeutInnen und ihre Rechtsstellung in diesen Einrichtungen. Dabei wird die rechts- und berufsrechtliche Lage bei den einzelnen Themen ausführlich an Fallbeispielen erörtert und an realen Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung dargelegt.

 

Programm

10:30 Uhr Anmeldung
11:00 Uhr bis 15:30 Uhr Vorträge und Diskussion von Fallbeispielen (mit Pause)

 

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Stellung des Psychotherapeuten in der stationären Versorgung
  • Ausübung des Berufs in einem Beschäftigungsverhältnis, Psychotherapeuten als Vorgesetzte
  • Aufklärungspflicht
  • Einwilligung
  • Abstinenzgebot
  • Dokumentationspflicht
  • Einsichtnahmerecht in Behandlungsdokumentation
  • Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnis, Zeugnisverweigerungsrecht
  • Umgang mit minderjährigen Patienten
  • Umgang mit eingeschränkt einwilligungsfähigen Patienten
  • Überwachung der Berufspflichten
  • Verantwortlichkeit für Maßnahmen bei Selbst- und Fremdgefährdung, Schutzpflichten/Pflichten aus Garantenstellung
  • Beschwerderechte von Patienten

 

Referent

  • Dr. jur. Martin Liebig, M. A. (Health Care Ethics and Law)
    Rechtsanwalt, Hamburg

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