
Die Psychotherapeutenkammer bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, sich über Fortbildungen zu informieren:
Es besteht eine Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) für all diejenigen, die in der vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung tätig sind, sei es als Niedergelassene in eigener Praxis, als Angestellte von Vertragsärzten/-psychotherapeuten oder medizinischen Versorgungszentren. Auch PsychotherapeutInnen, die in einem zugelassenen Krankenhaus angestellt sind, unterliegen einer sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung.
Im Rahmen der sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben und durch ein Zertifikat der Kammer nachgewiesen werden. Selbstverständlich können Sie auch auf freiwilliger Basis das Fortbildungszertifikat erwerben. » mehr
Auf diesen Seiten können Sie
als Mitglied der Psychothera-
peutenkammer NRW Ihr
Fortbildungspunktekonto online
einsehen. » mehr
Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch die Psychotherapeutenkammer NRW. » mehr