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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Fortbildungszertifikat



Wenn Sie mindestens 250 Fortbildungspunkte innerhalb von fünf Jahren erworben haben, können Sie ein Fortbildungszertifikat beantragen. Füllen Sie dazu bitte das Formular aus, das Sie hier herunterladen können:

» Formular: Fortbildungszertifikat, PDF 25KB

Ein Fortbildungszertifikat wird für einen Zeitraum von genau fünf Jahren ausgestellt (frühester Stichtag 01.01.2009).

Wenn Sie von einer Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder in einem Krankenhaus beschäftigt sind, das von einer kassenärztlichen Vereinigung zugelassen ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Innerhalb von fünf Jahren müssen Sie mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln. Davon müssen mindestens 150 Punkte dem Erhalt und der Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Kompetenz dienen (fachspezifische Fortbildung). Den für Sie geltenden 5-Jahres-Zeitraum können Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung oder Klinikleitung erfragen. Bei nachgewiesener Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. Krankheit, Elternzeit) verlängert sich der 5-Jahreszeitraum entsprechend.

Wenn Sie das  Fortbildungszertifikats freiwillig erwerben möchten, können Sie den Fünf-Jahreszeitraum selbst festlegen.

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