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Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer
NRW ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle
approbierten Psychologischen Psychotherapeut/-innen und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeut/-innen sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn
Sie in Nordrhein-Westfalen
ihren Beruf ausüben oder
ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben. » mehr
Die aktuellen Beratungszeiten der Psychotherapeutenkammer NRW » mehr