
Aus aktuellem Anlass weist die Psychotherapeutenkammer NRW darauf hin, dass immer wieder Adressbuchverlage Kammerangehörige anschreiben und um Aktualisierung ihres Eintrags in einem Psychotherapeutenverzeichnis bitten. Dabei wird der Eindruck erweckt, als ob es sich nur um die Fortführung eines kostenlosen Eintrages handelt. Im Kleingedruckten findet sich dann aber die Information, dass mit der Unterschrift nicht nur die Adressenaktualisierung oder ein kostenfreier Grundeintrag bestätigt wird, sondern die Verpflichtung zur Zahlung jährlich hoher dreistelliger Eurobeträge für einen kostenpflichtigen Eintrag eingegangen wird.
Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer
NRW ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle
approbierten Psychologischen Psychotherapeut/-innen und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeut/-innen sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn
Sie in Nordrhein-Westfalen
ihren Beruf ausüben oder
ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben. » mehr
Die aktuellen Beratungszeiten der Psychotherapeutenkammer NRW » mehr