Altersversorgung
Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW bietet eine attraktive Altersversorgung für Kammermitglieder. Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat eine eigene Satzung und berät seine Mitglieder selbstständig.
Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist für Kammermitglieder verpflichtend. Mitglied ist:
- wer am 1. Januar 2004 Mitglied der Psychotherapeutenkammer NRW war und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte oder
- wer nach dem 1. Januar 2004 Mitglied der Psychotherapeutenkammer NRW wird und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Angestellte Kammermitglieder können von der Beitragspflicht zum Versorgungswerk befreit werden.
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zur Altersversorgung und zur Mitgliedschaft direkt an das Versorgungswerk.

