Leitende Notfallpsychotherapeuten
Die Psychotherapeutenkammer NRW führt eine Liste von Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die den Gesundheitsbehörden und den Ministerien des Landes NRW als Leitende Notfallpsychotherapeuten zu „Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen“ benannt werden können.
In der folgenden Verwaltungsvorschrift finden sich die Aufnahmevoraussetzungen.
Download:
» Verwaltungsvorschrift Anforderungskriterien Leitende Notfallpsychotherapeuten/innen
