Anträge auf Beitragsermäßigung für 2012 – bitte Frist beachten!
Die Frist zur Stellung von Anträgen auf Beitragsermäßigung für 2012 endet am 31.12.2011. Nur wenn die zur Ermäßigung führenden Umstände erst in 2012 eintreten (z.B. Aufnahme oder Änderung einer Teilzeitbeschäftigung im Jahr 2012, bei Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen, Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes, Beendigung der Berufstätigkeit in 2012) können Anträge bis zum 31.03. des Folgejahres (also bis zum 31.03.2013) gestellt werden.
Für Anträge auf Beitragsermäßigung für das Kalenderjahr 2011 aufgrund von Umständen, die erst in 2011 eingetreten sind, endet die Frist am 31.03.12.
Bitte stellen Sie die Anträge schriftlich (nur Brief oder Fax, E-Mail reicht nicht aus) und unterzeichnen persönlich. Reichen Sie bitte mit der Antragstellung die erforderlichen Nachweise ein!
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie nachfolgend:
Beitragsjahr 2012
- für angestellte oder beamtete Teilzeitbeschäftigte
Informationen [PDF-Dokument, 15 KB]
Antragsformular [PDF-Dokument, 28 KB]
Arbeitgeberbescheinigung [PDF-Dokument, 15 KB] - bei Unterbrechung der Berufstätigkeit für mind. 6 Monate
Informationen [PDF-Dokument, 16 KB]
Antragsformular [PDF-Dokument, 32 KB] - bei vollständiger Aufgabe der Berufstätigkeit
Informationen [PDF-Dokument, 14 KB]
Antragsformular [PDF-Dokument, 30 KB] - bei Ausübung einer berufsfremden Tätigkeit
Informationen [PDF-Dokument, 14 KB]
Antragsformular [PDF-Dokument, 28 KB] - im Hinblick auf Ihre wirtschaftliche Situation
Informationen [PDF-Dokument, 15 KB]
Antragsformular [PDF-Dokument, 32 KB]
- Alle Informationen auf einen Blick finden Sie
hier [PDF-Dokument, 37 KB]
Informationen und Anträge zum Beitragsjahr 2011 finden Sie hier...
Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung bitten wir ebenfalls schriftlich zu stellen.
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