» Seite drucken
Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Mitgliedschaft



Wann Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer NRW ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen:

Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.


Anmeldung

Bitte melden Sie sich innerhalb von 4 Wochen bei uns an,
 

Das schreibt das Heilberufsgesetz NRW vor.

Für Ihre Anmeldung füllen Sie bitte unseren Meldebogen aus und unterschreiben ihn eigenhändig. Bitte fügen Sie dem Meldebogen folgende Unterlagen (als beglaubigte Kopie) bei:
 

Sie können Ihre Anmeldung auch persönlich zu den Öffnungszeiten der Kammer vornehmen und die Originale vorlegen. Wir notieren dann, dass das Original vorgelegen hat. Eine Beglaubigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Adressänderungen

Bitte melden Sie uns innerhalb von 4 Wochen, wenn:
 

» Formular: „Änderungen Ihrer Dienstanschrift“ [PDF, 38 KB]


Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer NRW endet, wenn 
 


Bezeichnung „Psychotherapeut“ geschützt

Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ ist seit dem Psychotherapeutengesetz (1999) gesetzlich geschützt. Seither darf sich nicht mehr jeder Psychotherapeut nennen. Als Gegenleistung müssen sich Psychotherapeuten dafür an ein verbindliches Regelwerk halten, in dem z.B. festgelegt ist, wie sie sich fort- und weiterbilden oder welche Verpflichtungen sie gegenüber Patienten haben. Dieses Regelwerk können sich Psychotherapeuten selbst geben, indem sie in Psychotherapeutenkammern z.B. die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung erlassen. Damit die Regelwerke auch für alle Psychotherapeuten  verbindlich sind, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder Psychotherapeut Pflichtmitglied  einer Psychotherapeutenkammer ist.


Vorteile der Mitgliedschaft

SUCHE