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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Anträge auf Beitragsermäßigung für 2011 – bitte Frist beachten!



Die Frist zur Stellung von Anträgen auf Beitragsermäßigung für 2011 endet am 31.12.2010. Nur wenn die zur Ermäßigung führenden Umstände erst in 2011 eintreten (z.B. Aufnahme oder Änderung einer Teilzeitbeschäftigung im Jahr 2011, bei Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen, Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes, Beendigung der Berufstätigkeit in 2011) können Anträge bis zum 31.03. des Folgejahres (also bis zum 31.03. 2012) gestellt werden.

Für Anträge auf Beitragsermäßigung aufgrund von Umständen, die erst in 2010 eingetreten sind, endet die Frist am 31.03.11.

Bitte stellen Sie die Anträge schriftlich (nur Brief oder Fax, E-Mail reicht nicht aus) und unterzeichnen persönlich. Reichen Sie bitte mit der Antragstellung die erforderlichen Nachweise ein!

Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie nachfolgend:

 

Beitragsjahr 2011


 

 

Für weitere Informationen bei Stundung oder Ratenzahlung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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