Bessere Versorgung bei Angst und Depression

- Prof. Dietmar Schulte, Leiter des Zentrums für Psychotherapie der Ruhr-Universität Bochum
Interview mit Prof. D. Schulte
Seit November 2008 gibt es in Bochum eine integrierte Versorgung (IV) für psychisch kranke Menschen. Warum reichte die bisherige Versorgung nicht mehr aus?
Mit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes vor 10 Jahren hat sich die psychotherapeutische Versorgung deutlich verbessert. Trotzdem gibt es Bereiche, die unbefriedigend geregelt sind. Dazu zählt, dass die stationäre und ambulante Behandlung innerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leider nicht optimal abgestimmt sind. Zum einen benötigen Patienten, die schwer psychisch erkrankt sind, nach der stationären Behandlung eine sich möglichst nahtlos anschließende ambulante Weiterbehandlung. Tatsächlich müssen sie jedoch aufgrund der vielen Anfragen nach einem Therapieplatz recht lange auf ein erstes Gespräch mit einem niedergelassenen Psychotherapeuten warten, so dass vielfach bereits vor Therapiebeginn eine erneute stationäre Einweisung erforderlich wird. Zum anderen sind stationäre und ambulante Behandlung oft nicht inhaltlich aufeinander abgestimmt. Schließlich erfordern die Verwaltungsschritte, die für einen Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnis in die Regelversorgung notwendig sind, viel Geduld, so dass Forschungsergebnisse bestenfalls erst mit sehr großer zeitlicher Verzögerung in die Praxis umgesetzt werden können. Das gilt etwa für wissenschaftliche Befunde, die zeigen, dass eine hochfrequente Intensivtherapie die Behandlungsergebnisse gegenüber einer Behandlung mit wöchentlichen einstündigen Terminen deutlich verbessern kann. Ziel des Versorgungsvertrags ist eine Verbesserung in allen drei genannten Punkten.
Wem kommt der Bochumer IV-Vertrag zugute?
Von diesem neuen Behandlungsangebot profitieren rund 80.000 TK-Versicherte in Bochum, Hattingen und dem weiteren Umfeld. Der dafür notwendige Vertrag wurde von der Techniker Krankenkasse (TK) NRW, den Katholischen Kliniken Ruhrhalbinsel in Hattingen und dem Zentrum für Psychotherapie der Ruhr-Universität Bochum geschlossen. Der IV-Vertrag regelt im Kern eine schnelle und – auch inhaltlich – nahtlose Behandlung von Patienten, die schwer psychisch erkrankt sind. Für sie verbessert sich die Versorgung erheblich: Die Patienten bekommen schnell einen Termin für eine stationäre (oder auch nur ambulante) Behandlung. Die auf sie abgestimmte verhaltenstherapeutische Behandlung nach den neuesten Forschungserkenntnissen erfolgt hochfrequent. Das hilft nicht zuletzt, die Dauer des stationären Aufenthalts zu verkürzen. Nach der Intensivtherapie ist für eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung gesorgt. Ein Case Manager organisiert den reibungslosen Ablauf der gesamten Behandlung, der Patient muss sich darum nicht kümmern.
Um welche Patienten geht es genau?
Das Angebot richtet sich an Patienten, die schwer an einer Angst- oder Zwangsstörung, Depression, Anpassungs- oder Belastungsstörung erkrankt sind. Sie müssen aktuell arbeitsunfähig, bereits erfolglos behandelt worden oder massiv beeinträchtigt sein.
Wie sieht die Behandlung aus?
In der ersten Behandlungsphase wird die Indikation überprüft. Während bis zu fünf Terminen findet eine ausführliche Diagnostik statt. Dabei werden der psychopathologische Befund erhoben, die Anamnese durchgeführt und die Diagnose und der Schweregrad der Störung festgestellt. Die Ergebnisse werden mit dem Patienten besprochen und ihm werden die weiteren Behandlungsmöglichkeiten erläutert. Danach wird mit jedem Patienten ein individueller Behandlungsplan vereinbart.
Was ist in der Behandlung möglich?
Bei stationärer Unterbringung erhält der Patient zum einen eine gezielte stationäre psychiatrische Behandlung. Hinzu kommt eine zeitlich konzentrierte, intensive verhaltenstherapeutische Behandlung über bis zu 60 Sitzungen Einzelpsychotherapie, verteilt auf bis zu sechs Monate. Gegebenenfalls kann diese Intensivtherapie auch ohne parallele stationäre Behandlung erfolgen. Für die abrechenbaren Leistungen gibt es keine Obergrenzen pro Tag oder pro Woche. Mit dem Patienten können – etwa bei Reizkonfrontationen – auch beispielsweise 20 Sitzungen pro Woche durchgeführt werden. Schließlich fallen bürokratische Hürden weg: Die psychotherapeutische Behandlung kann ohne Antrag begonnen werden.
Patienten, die aus der stationären Behandlung entlassen werden, suchten bisher oft wochen- und monatelang nach einem ambulanten Psychotherapeuten, der sie weiterbehandelt. Wie verbessert der IV-Vertrag dieses Versorgungsdefizit?
Zunächst einmal muss nicht mehr der Patient suchen. Das übernimmt der Case Manager. Dieser sorgt dafür, dass der Patient spätestens eine Woche nach der Entlassung aus der Klinik seine Psychotherapie ambulant fortsetzen kann. Der Patient erhält mindestens sieben Termine in den folgenden 13 Wochen. Insgesamt sind 25 Sitzungen wiederum ohne Gutachterverfahren möglich, bei Bedarf auch mehr im Rahmen des regulären Verfahrens. Gleichzeitig sind detaillierte Absprachen der Ärzte und Psychotherapeuten der stationären Behandlungsphase, der Intensivtherapie sowie der anstehenden ambulanten Therapie über die bisherige Behandlung und die Weiterbehandlung gewährleistet.
Was verspricht sich die TK von diesem IV-Vertrag?
Die TK möchte die Behandlungsmöglichkeiten für ihre Versicherten verbessern. Eine bessere Versorgung kann aber auch zu Kostenreduktionen führen. In Westfalen-Lippe stieg die Anzahl der Fehltage aufgrund einer psychischen Erkrankung zwischen 2000 und 2005 um 20 Prozent auf rund 1,2 Millionen. Bei der TK steigen insbesondere die Kosten für die stationäre Behandlung psychischer Krankheiten. Die TK möchte deshalb mit dem Vertrag die Anzahl und Dauer der stationären Behandlungen verringern sowie die Kosten der Arbeitsunfähigkeit begrenzen.
Erfolgt eine Evaluation?
Sicherlich, sogar fortwährend. Während der gesamten Behandlung erfolgt eine engmaschige Kontrolle des Behandlungsprozesses und der erzielten Veränderungen durch ein Computerprogramm, das vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie entwickelt wurde. So kann das therapeutische Vorgehen zu jedem Zeitpunkt optimal an den individuellen Verlauf angepasst werden. Bei dieser kontinuierlichen Evaluation ist das Institut für Gesundheitsförderung und Versorgungsforschung in Bochum beteiligt. Darüber hinaus ist ein Vergleich mit der üblichen Standardbehandlung vorgesehen. Denn wenn sich das Programm bewährt, ist eine Ausweitung der mitwirkenden Institutionen und Therapeuten (und der Krankenkassen) möglich. Prof. Dietmar Schulte ist Leiter des Zentrums für Psychotherapie der Ruhr-Universität Bochum.
