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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Vergütungsreform 2009 – Angemessene Vergütung je Zeiteinheit



Für Psychotherapeuten konnten bei der Vergütungsreform 2009 wichtige Erfolge erreicht werden. Dies ist das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen von Landeskammern, Bundespsychotherapeutenkammer und Berufsverbänden.

Schon im GKV-WSG konnten drei Vorschriften untergebracht werden, die die Grundlage für die Vergütungsreform 2009 gelegt haben:

 

  • Psychotherapie wird weiterhin als Einzelleistung vergütet.
  • Psychotherapie muss je Zeiteinheit angemessen vergütet werden.
  • Bei den genehmigungspflichtigen Leistungen gibt es keine Regelleistungsvolumina.

 

Durch die weiteren Reformen im Herbst 2008 wurden die Individualbudgets der ärztlichen Leistungserbringer abgeschafft, eine nicht an Punktwerten sondern an Euro orientierte Honorierung der ärztlichen Leistungen eingeführt und das insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen in 2009 im Vergleich zu 2007 um ca. 10% erhöht. Auch wenn aus der Sicht der Psychotherapeuten viele Probleme ungelöst bleiben, z.B. die unzureichende Vergütung der Diagnostik, so sind die im Bereich der Psychotherapie eingeführten Veränderungen überwiegend als sehr positiv zu bezeichnen:

 

  • In allen Kassenärztlichen Vereinigungen gelten ab 01.01.2009 die gleichen Regelungen und Honorare für alle niedergelassenen PP und KJP.
  • Die Honorare für die genehmigungspflichtigen Leistungen wurden durchschnittlich um 10% erhöht.
  • Der Wegfall der Regelleistungsvolumina und die Einführung der Zeitkapazitätsgrenzen sorgt durch die flexible Steuerungsmöglichkeit von genehmigungs- und nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen für eine individuell angemessene Therapieplanung und erweitert die psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten z.B. für Kriseninterventionen.

 

Ob mit der Vergütungsreform eine größere Honorargerechtigkeit im ärztlichen Bereich erreicht worden ist, ist noch völlig offen. Beträchtliche Umschichtungen bei den ärztlichen Leistungserbringern führten gerade in den Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein zu erheblichem Unmut. Auch bei den Psychotherapeuten gibt es deutliche Unterschiede: In den KVen, die bislang die psychotherapeutischen Leistungen sehr schlecht honoriert haben, insbesondere in Berlin und den neuen Bundesländern, fällt die Anhebung der Honorare überdurchschnittlich aus, in anderen KVen wie Nordrhein und Westfalen-Lippe bleibt sie deutlich darunter.

Den Psychotherapeuten ist es als erster Gruppe in einer vorbildlichen Solidarleistung gelungen, eine Ost-West-Angleichung und ein bundeseinheitliches Honorar für alle psychotherapeutischen Leistungen ab 2009 umzusetzen. Die jetzt getroffenen Vereinbarungen gelten nur für 2009. Die Kammern und Verbände werden sich stetig weiter für die angemessene Vergütung der Psychotherapie einsetzen müssen.

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