Gesundheitspolitische Perspektiven 2010 - Interview Monika Konitzer
Frau Konitzer, was muss sich an der Versorgung psychisch Kranker ändern?
In Deutschland herrscht eine erhebliche Unterversorgung bei psychischen Krankheiten. Menschen, die an Depressionen, Angststörungen, Sucht oder psychosomatischen Krankheiten leiden, können aufgrund der knappen ambulanten Kapazitäten häufig nicht rechtzeitig behandelt werden. In Deutschland erkranken jährlich mindestens fünf Millionen Menschen an einer schweren psychischen Krankheit und sind dringend behandlungsbedürftig. Für sie stehen jedoch höchstens 1,5 Millionen psychotherapeutische Behandlungsplätze im ambulanten und stationären Bereich zur Verfügung.
Die Folgen dieser Unterversorgung sind inakzeptabel lange Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten, zu wenig Psychotherapie in der stationären Versorgung und eine besorgniserregend hohe Verordnungsrate von Psychopharmaka. Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung fehlen Psychotherapeuten.
Ursache der Unterversorgung im ambulanten Sektor ist die überholte Bedarfsplanung. Sie bildet den Versorgungsbedarf bei psychischen Krankheiten nicht ab. Wir fordern deshalb eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die auf dem tatsächlichen Versorgungsbedarf bei psychischen Krankheiten beruht.
Die Behandlung von psychischen Krankheiten ist derzeit rigide rationiert. Eine solche Rationierung würde bei körperlich Kranken nie und nimmer akzeptiert. Psychisch Kranke haben aber Anspruch auf eine ebenso gute Versorgung wie körperlich Kranke.
Welche qualitativen Defizite bestehen?
Psychisch kranke Menschen werden in Deutschland nicht nur aufgrund der dramatischen Versorgungsengpässe zu spät behandelt. Die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bietet:
- kaum kurzfristige und unbürokratische psychotherapeutische Angebote,
- keine kontinuierliche Versorgung für chronisch Kranke,
- keine abgestimmte Behandlung ohne Unterbrechungen zwischen niedergelassenen Psychotherapeuten, Ärzten und Krankenhäusern.
Die Behandlung von psychischen Krankheiten ist grundsätzlich zeitlich begrenzt. Das ist bei schweren und chronischen Krankheiten sachlich nicht zu begründen. Die GKV-Standardversorgung muss deshalb um eine Psychotherapie über einen längeren Zeitraum für schwer Kranke und eine kontinuierliche Psychotherapie für chronisch Kranke ergänzt werden.
Gleichzeitig sollten bürokratische Hürden in der psychotherapeutischen Versorgung abgebaut werden, die bisher die Behandlung von psychisch Kranken unnötig erschweren und verzögern. Psychotherapeuten sollten die Befugnisse erhalten:
- auch Leistungen der Prävention und Früherkennung zu erbringen,
- zum Facharzt zu überweisen,
- Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen,
- Krankenhausbehandlung zu verordnen,
- Heilmittel, z.B. Ergotherapie, Logopädie und Soziotherapie zu verordnen,
- Krankentransporte zu verordnen.
Damit könnten auch noch bestehende Relikte der Ungleichbehandlung von Ärzten und Psychotherapeuten im SGB V beseitigt werden, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Es ist nicht verständlich, warum ein Psychotherapeut, der psychische Erkrankungen diagnostizieren und behandeln kann, nicht in der Lage sein soll zu beurteilen, ob aufgrund dieser Erkrankung ein Fall von Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder eine Krankenhauseinweisung notwendig ist.
Was ist im stationären Bereich reformbedürftig?
Wir fordern mehr Leistungstransparenz in Krankenhäusern für psychisch Kranke. Für Patienten ist bisher nicht erkennbar, welche Leistungen er im Einzelnen erhält, wenn er sich in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik behandeln lässt. Es ist allerdings ein wichtiges Qualitätskriterium, ob und wie häufig ein Patient dort einzel- oder gruppentherapeutische Behandlung erhält.
Die Arbeit in multiprofessionellen Teams könnte eine wesentliche Qualität der stationären und teilstationären Versorgung sein. Dafür müssen jedoch in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen die Kompetenzen der Psychotherapeuten konsequenter genutzt werden. Die Psychotherapeutenkammer NRW fordert deshalb die gesetzliche Klarstellung, dass Psychotherapeuten Leitungsfunktionen in Krankenhäusern für psychisch Kranke, psychiatrischen Institutsambulanzen und Medizinischen Versorgungszentren übernehmen können.

