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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Palliativversorgung und Psychotherapie



Welche Begleitung brauchen schwerst-kranke und sterbende Menschen und was kann die Psychotherapie leisten, damit es gelingt, die letzte Phase des Lebens anzunehmen? Das war die zentrale Frage der Tagung „Palliativversorgung und Psychotherapie“, die die Psychotherapeutenkammer NRW am 12. Dezember 2009 in Düsseldorf durchführte.


„Die Diagnose einer unheilbaren Krankheit ist für Patienten wie Angehörige eine existenzielle Grenzsituation, die psychisch extrem belastend ist“, sagte Monika Konitzer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer NRW, in ihren einleitenden Worten. „Jeder Mensch hat auch noch in den Wochen und Monaten vor seinem Tod das Recht auf die beste medizinische und psychotherapeutische Unterstützung. Gerade in diesen Grenzsituationen muss ein Gesundheitssystem beweisen, ob es in der Lage ist, ein Sterben in Würde und Selbstbestimmung zu ermöglichen.“

 

Die ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist seit 2007 in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert (§ 37b SGB V). Danach haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, einen Anspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte dazu im März 2008 die notwendige Richtlinie. Danach soll Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglicht werden. Ziel ist der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung, wobei besonders die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patienten im Vordergrund stehen. Nachdem die Spitzenverbände der Krankenkassen im Juli 2008 auch ihre SAPV-Empfehlungen vorlegten, waren die juristischen Voraussetzungen erfüllt, dass Leistungserbringer und gesetzliche Krankenkassen Verträge zur palliativen Versorgung abschließen können. Der individuelle Leistungsanspruch auf SAPV kann seither praktisch umgesetzt werden.

 

 

Palliativversorgung und Psychotherapie
Palliativversorgung und Psychotherapie

 

Die Leistungen, die die G-BA-Richtlinie vorsieht, können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes Palliativ-Care-Team (PCT) kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen. „Psychotherapeuten kommen in diesen sozialrechtlichen Regelungen bisher nicht vor“, kritisierte NRW-Präsidentin Konitzer. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasse bisher nur ärztliche und pflegerische Leistungen. Dennoch könne jeder Psychotherapeut selbstverständlich einen sterbenden Patienten beraten und behandeln.

 

An der Entstehung einer flächendeckenden Palliativversorgung war die Hospizbewegung wesentlich beteiligt. Ihr Engagement für ein menschenwürdiges Sterben führte erst dazu, dass die Politik bereit war, in der gesetzlichen Krankenversicherung die dafür notwendigen leistungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Christoph Drolshagen, Vorstand des Hospiz- und Palliativverbandes NRW, erklärte, dass „Hospitum“ eigentlich Herberge, Raststätte am Weg bedeute. Doch das Hospiz für Sterbende sei vor allem durch eine Haltung charakterisiert, die nach Cicely Saunders ausdrückte: „Du bist wichtig, weil du du bist, und wir werden alles für dich tun, damit du nicht nur in Frieden sterben, sondern leben kannst bis zuletzt.“

 

Dr. Birgit Weihrauch
Dr. Birgit Weihrauch

Auch Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands in Berlin, beschrieb die beeindruckend dynamische Entwicklung der deutschen Hospizbewegung seit Ende der achtziger Jahre, in der sich heute rund 80.000 Ehrenamtliche engagieren. Bei diesem institutionellen Ausbau der Palliativversorgung dürfe jedoch nicht die grundsätzliche Orientierung der Hospizbewegung verloren gehen.

 

„Sterben ist keine Krankheit“, betonte Weihrauch. Noch sei unklar, welche Rolle die Psychotherapeuten in der Palliativversorgung übernehmen könnten. Darauf müssten allerdings die Psychotherapeuten selbst zunächst eine Antwort geben. Sterben sei die äußerste Weise menschlichen Existierens. In ihr komme zum Ausdruck, was es heißt, ein Mensch zu sein. Aufgrund der „Nicht-Normalität“ der Situation ergäbe sich häufiger psychotherapeutischer Unterstützungsbedarf. Entscheidend sei allerdings, die letzte Lebensphase „nicht zu pathologisieren“. Deshalb sei es wichtig, die Schnittstellen zwischen psychosozialer Begleitung und Psychotherapie zu definieren.

 

 

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