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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Gesundheitspolitische Perspektiven 2009



Monika Konitzer, PTK NRW-Präsidentin
Monika Konitzer, PTK NRW-Präsidentin

Anders als von der Bundesregierung geplant, ist die Gesundheitspolitik zu einem zentralen Thema des Wahljahres 2009 geworden. Die Ärzteproteste gegen die Honorarreform 2009 prägten zu Anfang des Jahres die Schlagzeilen. „Die Öffentlichkeit regt sich auf, wenn Ärzte überhaupt nur damit drohen, Wartelisten anzulegen“, kritisierte Kammerpräsidentin Monika Konitzer. „Dass jeder Psychotherapeut eine Warteliste von vier bis fünf Monaten hat, gehört dagegen schon zu den versorgungspolitischen Selbstverständlichkeiten.“ Auch psychisch Kranke hätten jedoch ein Recht darauf, möglichst schnell behandelt zu werden.

Konitzer warnte davor, die Kassenärztlichen Vereinigungen weiter zu beschädigen. „Kann dies die Perspektive für die Versorgung psychisch kranker Menschen sein?“ fragte die nordrheinwestfälische Kammerpräsidentin. „Wer sorgt denn dann in Zukunft noch dafür, dass jeder Patient einen Arzt oder Psychotherapeuten in seiner Nähe findet?“ Einer Krankenkasse gelinge dies doch nur, wenn sie flächendeckend überall die Mehrheit der Patienten versichert. „Wer würde denn überhaupt für die Psychotherapeuten mit solchen Krankenkassen- Oligopolen verhandeln?“ Die Psychotherapeutenkammern könnten und wollten dies nicht tun.

Konitzer sagte, sie könne sich eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung nicht ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen vorstellen. Um sie als Garanten der Sicherstellung der Versorgung zu erhalten, müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen allerdings zukünftig ihre Kernaufgaben besser erledigen:

n „Es geht um die Sicherstellung der Versorgung somatisch und psychisch kranker Menschen.
n Die psychische Situation von Patienten muss in alle Überlegungen zu Versorgungs- und Vertragsgestaltung und Qualitätsstandards einbezogen werden.
n Die Vergütung psychologischer und anderer Behandlungen muss bereits vom Ansatz her gleichwertig sein.“

Eine Mengenbegrenzung psychotherapeutischer Leistungen im Sinne von Individualbudgets oder Regelleistungsvolumina lehnte Konitzer strikt ab. Auch die Rückkehr zur massiven Einschränkung der Abrechenbarkeit nicht genehmigungspflichtiger Leistungen, wie z. B. Probatorik und Kriseninterventionen wie sie bis zum 31. Dezember 2008 der Fall war, sei „absurd und verantwortungslos“.

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