Kooperation als berufspolitische Zukunft
Unter dem Titel:
„Neue Versorgungsformen – Psychotherapeutische Kooperationsmöglichkeiten“ trafen sich am 25. April 2009 in Düsseldorf rund 40 Mitglieder der Psychotherapeutenkammern NRW und Rheinland-Pfalz zu einer Fortbildungsveranstaltung.
Kernpunkt der Veranstaltung war der Bochumer Vertrag zur integrierten Versorgung schwer psychisch Kranker. Neben der stationären Standardversorgung bietet er die Möglichkeit, sich ambulant psychotherapeutisch intensiv behandeln zu lassen (60 Stunden übermaximal sechs Monate, kein Antrag, keine Begrenzung der Behandlung pro Tag oder Woche). Anschließend erhalten die Patienten durch Vermittlung eines Case Managers nahtlos eine ambulante Weiterbehandlung von bis zu 25 Sitzungen, ohne dass dafür ein Gutachterverfahren notwendig wäre.
Die Vorstellung dieser guten Behandlungsmöglichkeiten warf die Frage auf, wie man trotz der Überlastung psychotherapeutischer Praxen die Zeit finden kann, an solchen Integrationsverträgen teilzunehmen. Birgit Heinrich, Geschäftsführerin der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, berichtete über das „Netz für seelische Gesundheit“ in Mainz. Dort konnten approbierte Psychotherapeuten in psychiatrischen Institutsambulanzen, in Tageskliniken, aber insbesondere auch in vertragsärztlichen Praxen angestellt werden, um so die zusätzlichen Behandlungskapazitäten aufzubauen.
Einige Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltung fühlten sich angesichts der erheblichen Veränderungen als Einzelne überfordert und in ihrer Existenz bedroht. Die entscheidende Frage für viele war deshalb, wie niedergelassene Psychotherapeuten kooperieren und sich vernetzen können. In der Praxis seien dafür unzählige Einzelfragen zu lösen.
Monika Konitzer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer NRW, machte deutlich, dass sie sich auch zukünftig eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung psychisch kranker Menschen nicht ohne die Einzelpraxis vorstellen könne. Sie versprach, in Sachen Kooperation und Vernetzung weitere Hilfen und Informationen anzubieten. Sie erklärte allerdings, dass die Kammer aufgrund ihrer gesetzlichen Grundlagen weder Netze organisieren noch Verträge schließen könne. Dafür seien die Berufsverbände der richtige Ansprechpartner.
