KVWL soll KJP-Quote gesetzeskonform umsetzen
Am 23. April verabschiedete die Kammerversammlung einstimmig eine Resolution, in der sie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) aufforderte, die 20 %-Mindestquote für solche Behandler, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, gesetzes-konform umzusetzen. Die derzeit praktizierte Berücksichtigung der „doppelt Zugelassenen“ bei der Erfassung des bestehenden Versorgungsgrades führe dazu, dass es in Westfalen-Lippe im Vergleich zu Nordrhein zu einer erheblich schlechteren psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen komme. Damit werde die bestehende Unterversorgung in Westfalen-Lippe festgeschrieben.
Nach den bisherigen Veröffentlichungen schreibt die KV Nordrhein insgesamt 163 Praxissitze und die KV Westfalen-Lippe 42 Praxissitze für Psychotherapeuten aus, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. In Westfalen-Lippe werden deshalb erheblich weniger Praxissitze frei, weil dort auch Psychotherapeuten zur KJP-Mindestquote gezählt werden, die nicht ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Präsidentin Monika Konitzer hatte sich deshalb bereits in einem Schreiben an die KVWL und den dortigen Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen gewendet und dringend eine gesetzeskonforme Umsetzung der KJP-Mindestquote gefordert. Die KVWL stellt bisher aus Sicht der PTK NRW nicht sicher, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 20 Prozent den Leistungserbringern vorbehalten ist, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. Genau diesen klaren Auftrag habe jedoch der Gesetzgeber in § 101 Abs. 4 S. 5 SGB V erteilt, so Konitzer.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW hofft, dass es dennoch zu einer spürbar besseren Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen kommt. Er appelliert an die Mitglieder, sich in den großen Städten für Standorte zu bewerben, an denen es bisher nur wenige oder gar keine Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche gibt. Er würde es begrüßen, wenn die Zulassungsgremien bei der Zulassung auch auf ein regional ausgeglichenes Angebot der Therapieverfahren achten würden, sodass Patienten entsprechend ihren Präferenzen auswählen können.
