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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

G-BA blockiert bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen



Der Gemeinsame Bundesausschuss blockiert eine bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen, die der Gesetzgeber durch eine 20-Prozent-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ermöglicht hatte. Nach seiner Entscheidung vom 18. Juni führt der G-BA eine zusätzliche 10-Prozent-Quote ein, die nicht im Gesetz vorgesehen ist. Diese 10-Prozent-Quote würde eine schnelle und flächendeckende Erhöhung der psychotherapeutischen Praxen verhindern, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Die Psychotherapeutenkammer NRW hat sich bereits an das NRW-Gesundheitsministerium gewandt und gegen diese bürokratischen Hürden protestiert, die nicht vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Nach dem Gesetz sollten sich seit 1. Januar 2009 in Nordrhein knapp 190 und in Westfalen-Lippe knapp 100 Psychotherapeuten niederlassen können, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Nach der G-BA-Regelung blieben davon in Nordrhein vorerst nur 16 und in WestfalenLippe nur 2,5 Praxissitze übrig. Der G-BA setzt das Gesetz so um, dass sich nicht einmal zehn Prozent der vorgesehenen Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche niederlassen können. „Das ist ein versorgungspolitischer Skandal“, urteilt Monika Konitzer, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer NRW. „Der G-BA konserviert die schlechte Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen. Der Gesetzgeber wollte sie erheblich verbessern.“ Außerdem plant der G-BA, niedergelassene Psychotherapeuten, die über eine doppelte Zulassung verfügen, auf die Quote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie anzurechnen, auch wenn sie im Schwerpunkt Erwachsene versorgen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) griff die Bedenken der Psychotherapeutenkammern bereits auf. Das BMG hat den G-BA-Beschluss nicht bestätigt und vom ihm zusätzliche Informationen und eine ergänzende Stellungsnahme gefordert. „Der G-BA sollte seinen verkorksten Beschluss schnellsten korrigieren“, fordert Präsidentin Konitzer. Bisher gebe es durch die Verzögerungspolitik des G-BA für ein Gesetz, dass seit 1. Januar in Kraft getreten ist, bis heute keine Umsetzungsregeln.

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