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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Psychotherapie in NRW-Brustzentren



In Nordrhein-Westfalen soll die Versorgung von Brustkrebspatientinnen durch die Behandlung in speziellen Behandlungszentren verbessert werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat bisher 51 solcher Brustzentren anerkannt. Weitere Informationen unter: www.mags.nrw.de. Für diese Anerkennung muss sich ein Brustzentrum zertifizieren lassen. Ab dem 1. Oktober 2009 ist dafür notwendig, dass mindestens ein psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut arbeitstäglich verfügbar ist. Die Betreuung hat entsprechend dem DMP-Konzept „Psychosoziale Versorgung der Brustkrebspatientinnen in Brustzentren“ zu erfolgen. Ein Brustzentrum, das bereits vorher zertifiziert wurde, muss diese Kriterien spätestens bei der Überprüfung des Zertifikats erfüllen. Eine Überprüfung ist drei Jahre nach der Erstzertifizierung fällig. Patientinnen können deshalb zukünftig in NRW-Brustzentren folgende psychosoziale Beratung und Unterstützung erwarten:

 

  • Information und Aufklärung zur Brustkrebstherapie.
  • Kontinuierliche psychosoziale Begleitung während Akutbehandlung und Nachsorge.
  • Erfassung aktueller psychosozialer Belastungen.
  • Bei Bedarf individuelle Beratung und kurzzeitige Unterstützung durch einen Psychotherapeuten.
  • Bei Bedarf Empfehlung und Sicherstellung einer zeit- und wohnortnahen, psychoonkologisch ausgerichteten Psychotherapie.
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