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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Kein Abbau von psychotherapeutischen Praxen!



Jeder, der die Realität in psychotherapeutischen Praxen kennt, dachte bei Vorlage des geplanten Versorgungsstrukturgesetzes: „Das kann doch nicht deren Ernst sein.“ Psychisch kranke Menschen warten monatelang auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten und die Politik plant, auch noch Praxissitze abzubauen. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf sind allein in NRW über 1.000 psychotherapeutische Praxissitze vom Abbau bedroht.

 

Nach vielen Gesprächen mit den Gesundheitspolitikern  auf Landes- und Bundesebene lässt sich aber sagen: Die Einsicht wächst. Die Einsicht, dass sich mit der geplanten Reform der Bedarfsplanung die Versorgung psychisch kranker Menschen nicht weiter verschlechtern darf. Die „Überversorgung“, von der die Krankenkassen sprechen, existiert nur auf dem Papier. In NRW wartet ein psychisch kranker Patient rund 3,5 Monate auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten – das ist länger als im Bundesdurchschnitt (3 Monate).

 

Dabei haben gerade die Krankenkassen erheblich dazu beigetragen, dass psychische Krankheiten ein öffentliches Thema wurden: Mit ihren Berichten zu der jährlich steigenden Zahl an psychisch kranken Menschen, die krankgeschrieben werden müssen und die den Unternehmen, aber auch den Krankenkassen, Milliarden kosten. Das Wissenschaftliche Institut der AOK berichtete noch im August: „Insgesamt ist seit 1994 bei den Arbeitsunfähigkeitsfällen ein Anstieg der psychischen Erkrankungen von mehr als 100 Prozent, bei den Arbeitsunfähigkeitstagen um nahezu 90 Prozent zu verzeichnen.“ Und die Barmer GEK berichtete im Juli, dass sich die Zahl der Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen stationär im Krankenhaus behandelt werden, zwischen 1990 und 2010 mehr als verdoppelte (+129 Prozent). Wenn Patienten monatelang auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten warten müssen, bleibt die stationäre Aufnahme oft die einzige Möglichkeit. Die Presse berichtete ebenfalls ausführlich über unsere Wartezeiten-Umfrage: „Seelisch krank: Sechs Monate ohne Hilfe“ (Westdeutsche Zeitung), „Psychisch Kranke überrennen Praxen im Ruhrgebiet“ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung“), „Psychisch Kranke müssen viel Geduld aufbringen“ („Westfälische Nachrichten“), „Bis zu 45 Wochen warten auf eine Psychotherapie“ (Die Glocke, Westfalen), „Millionen warten auf Psychotherapie“ (Neue Westfälische).

 

In den Gesprächen mit den Abgeordneten war zu hören, dass „das Thema der psychotherapeutischen  Versorgung einen hohen Stellenwert hat“ und dass im Laufe der gesetzlichen Beratungen eventuell noch „nachjustiert“ werden muss. Es ist jedoch weiterhin unklar, zu welchen Lösungen sich die Gesundheitspolitiker durchringen können.

 

„Ziel des Gesetzes ist es, die Verteilung der Praxissitze am tatsächlichen Bedarf der Menschen auszurichten“, antwortete beispielsweise Jens Spahn, gesundheitspolitischer  Sprecher der CDU im Bundestag: Dafür würden „zukünftig alle notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen“. Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, schrieb an die Psychotherapeutenkammer NRW: „Die derzeitige Bedarfsplanung bildet teilweise nicht mehr den tatsächlichen Versorgungsbedarf ab.“ Die politisch nicht gelöste Frage ist aber: Wie soll zukünftig der tatsächliche Versorgungsbedarf festgestellt werden? NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens sah das Problem schon klarer: „Der Gesetzentwurf bietet zu wenige praktikable Instrumente für eine bedarfsgerechte Steuerung des Niederlassungsverhaltens.“

 

Im Gesetz ist beispielsweise die Einführung eines „Demografiefaktors“ geplant. Dieser neue Faktor soll in der Bedarfsplanung dazu führen, dass sich in Gebieten mit vielen älteren Menschen u.a. mehr Augenärzte niederlassen können. Denn in der Vergangenheit zeigte sich: Ältere Menschen gehen häufiger zum Augenarzt. Wenn der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst, brauchen wir deshalb mehr Augenärzte. Nach der gleichen Logik bedeutet dies allerdings auch, dass der Bedarf an Psychotherapie sinkt. Denn in der Vergangenheit gingen ältere Menschen fast gar nicht zum Psychotherapeuten. Der Demografiefaktor berücksichtigt bisher nicht, dass ältere Menschen vor allem deshalb nicht zum Psychotherapeuten gehen, weil psychische Krankheiten jahrzehntelang stigmatisiert waren. Er übersieht, dass sehr wohl damit zu rechnen ist, dass der Bedarf an Psychotherapie steigt, wenn die heute jüngeren Generationen das Rentenalter erreichen.

 

Die Psychotherapeutenkammer NRW fordert deshalb die Einführung eines Morbiditätsfaktors in die Bedarfsplanung. Die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die sich in einem Planungsbereich niederlassen dürfen, muss daran gekoppelt werden, wie häufig Menschen in einer Region körperlich und psychisch erkranken. Das kann je nach der Sozialstruktur der Bevölkerung durchaus schwanken. Ebenso sollte berücksichtigt werden, welche Behandlung nach neuesten Leitlinien, z.B. der Nationalen Versorgungsleitlinie Depression, erforderlich ist. Aus all diesen Daten ließe sich dann ableiten, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung benötigt werden.

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