» Seite drucken
Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen

Mehr Transparenz in Krankenhausfinanzierung



H. Schürmann, Vizepräsident PTK NRW
H. Schürmann, Vizepräsident PTK NRW

Interview mit Hermann Schürmann

Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, das am 25. März 2009 in Kraft getreten ist, muss für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser ein neues Entgeltsystem entwickelt werden. Hermann Schürmann, Vizepräsident der Psychotherapeutenkammer NRW, fordert insbesondere mehr Transparenz in der Krankenhausfinanzierung.

Herr Schürmann, was sollte sich in der Finanzierung von Psychiatrie und Psychosomatik ändern?
Bis jetzt ist für Patienten und Krankenkassen nicht erkennbar, welche Leistungen ein Patient im Einzelnen erhält, wenn er sich in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus behandeln lässt. Es ist allerdings ein wichtiges Qualitätskriterium, ob und wie häufig ein Patient dort einzel- oder gruppentherapeutische Behandlung erhält. Die Kammer fordert deshalb, mehr Transparenz in der Krankenhausfinanzierung zu schaffen.

Wie lässt sich mehr Transparenz erreichen?
Die Leistungskomplexe des bisherigen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) sind für eine differenzierte Erfassung der einzelnen Behandlungsleistungen nicht geeignet. Je nach Krankheitsbild und Schweregrad der Behandlung kann beispielsweise der Anteil psychotherapeutischer Leistungen erheblich variieren. Um kostenhomogene Patientengruppen zu ermitteln, sollten deshalb vor allem die Einzelleistungen erfasst werden, die besonders aufwändig und damit geeignet sind, zwischen verschiedenen Patientengruppen zu unterscheiden.

SUCHE