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Nordrhein-Westfalen

AOK-Vertrag für ADHS-Kinder – Interview mit Cornelia Prüfer-Storcks



Cornelia Prüfer-Storcks, AOK-Vorstand
Cornelia Prüfer-Storcks, AOK-Vorstand

Cornelia Prüfer-Storcks ist Mitglied im Vorstand der AOK Rheinland/ Hamburg

 

Frau Prüfer-Storcks, welche Defizite sehen Sie in der bisherigen Versorgung von ADHS-Kindern?

ADHS ist eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Die Zahl der erkrankten Kinder und Jugendlichen (400.000 bis 600.000 bundesweit) sowie die Behandlungskosten steigen kontinuierlich. Mängel in der Versorgung gibt es vor allem in folgenden Bereichen: Diagnostik und darauf aufbauende Therapieentscheidungen müssen optimiert werden, und dafür sollte vermehrt die Kooperation mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gesucht werden. Kinder und Lehrer werden außerdem zu selten als Informationsquelle eingebunden. Vor allem schildern die an der Behandlung Beteiligten, dass mangelnde Zeit eines der Hauptprobleme in der adäquaten Versorgung sei. In der Therapie wird zu sehr auf Medikamentengabe gesetzt, obwohl multimodale Therapieformen (z.B. Psychoedukation, Familientherapie, Verhaltenstherapie) als Konzept empfohlen werden. Wir wissen, dass die Verschreibung von ADHS-spezifischen Medikamenten seit dem Jahr 2000 um 400 Prozent zugenommen hat.

 

Was verbessert der neue ADHS-Vertrag an der Versorgung?

Wir investieren in mehr Zeit für Diagnose und Behandlung und fördern eine koordinierte, leitliniengerechte Behandlung. In unserem Vertrag wird ein besonderes Gewicht auf einen qualitätsgesicherten Ablauf der differentialdiagnostischen Untersuchung gelegt, unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen in Familie, Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte. Wir setzen auf Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung in der ADHS-Behandlung. Daher können nur die Kinder- und Jugendärzte am Vertrag teilnehmen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 30 Patienten pro Quartal mit der Diagnose ADHS behandelt haben. Wir ermöglichen mit dem Vertrag mehr Zeit für das Patientengespräch und für koordinierende Aufgaben zwischen den ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringern. Wir setzen auf einen streng kontrollierten Medikamenteneinsatz, auf eine Ausweitung des Angebots an Elternschulungen, mehr qualifizierte Therapieplätze, eine kontinuierliche Fortbildung und regelmäßige Qualitätszirkel der Ärzte und Psychotherapeuten und natürlich den aktiven Einbezug der Patienten in die Therapie. Bei den psychotherapeutischen Leistungen soll die Samstagssprechstunde die Wartezeit auf Therapieplätze verkürzen und dadurch die Versorgungsqualität heben.

 

Warum haben Sie Wert darauf gelegt, dass Psychotherapeuten beteiligt sind?

Der Sachverständigenrat (SVR) stellte in seinem Gutachten von 2009 fest, dass immer noch viele niedergelassene Ärzte ADHS ausschließlich medikamentös behandeln, obwohl eine multimodale Behandlung wissenschaftlicher Konsens ist. Er bemängelte, dass psychotherapeutische Therapieplätze „z.T. nicht verfügbar oder mit langen Wartezeiten verbunden“ seien. Der SVR forderte daher die zuständigen Fachgesellschaften auf, ihre entsprechenden Therapieangebote zu erweitern und verlangte die Intensivierung multidisziplinärer Forschung. Dieser Forderung nach einem „nachhaltigen Miteinander“ und einem „Mehr an Kooperation“ wollen wir mit unserem Vertrag nachkommen.

 

Welche Voraussetzungen muss ein Psychotherapeut erfüllen?

Es können Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten teilnehmen, wenn sie mindestens fünf Jahre an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen teilgenommen haben oder in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Stunden themenbezogene Fortbildung/Ausbildung oder eine mindestens zweijährige Tätigkeit in medizinischen Facheinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen nachweisen, in denen ADHS ein Schwerpunkt ist. Teilnehmen können außerdem Psychologische Psychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach § 6 Abs. 4 bzw. § 5 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarung, die die oben genannten zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen und in den letzten zwei Jahren vor einer Teilnahme an dem Modulvertrag mindestens ein Drittel der Tätigkeit der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewidmet haben. Die fachliche Befähigung muss durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und an mindestens zwei der viermal im Jahr stattfindenden themenbezogenen Qualitätszirkel aufrechterhalten werden. Psychotherapeuten müssen ihre Praxis zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten an einem Samstag im Monat für die AOK-ADHS-Patienten öffnen.

 

Welche zusätzlichen Pauschalen zahlt die AOK für psychotherapeutische Leistungen?

Wir zahlen extrabudgetär für die ADHS-spezifische Exploration 50 Euro, einmalig pro Patient abrechenbar, eine ADHS-Zusatzpauschale „Steuerung und Koordinierung“ von 30 Euro, in jedem 2. Quartal pro Patient abrechenbar. Dazu kommen eine ADHS-Zusatzpauschale Schulung mit 105 Euro, viermal pro Patient abrechenbar oder mit 52,50 Euro, achtmal pro Patient abrechenbar. Außerdem wird die Samstagssprechstunde mit 200 Euro vergütet, einmal im Monat abrechenbar.

 

Ist die Überweisung von einem Kinderarzt notwendig?

Nein, eine Überweisung von einem Kinderarzt ist nicht zwingende Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung. Die teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gleichberechtigte Partner des Vertrages und können daher selbständig eigene Patienten im Alter von 6-17 Jahren (im Ausnahmefall bis zum 21. Geburtstag) in den Vertrag einschreiben und bei diesen sämtliche Leistungen nach dem Modulvertrag erbringen. Sie können auch das ADHS- Schulungsmodul und die ADHS-Samstagssprechstunde erbringen und abrechnen, die bei anderen Vertragsteilnehmern eingeschrieben sind.

 

 

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