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Psychotherapeuten
Kammer NRW


Kammer für Psychologische
Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichen-
psychotherapeuten
Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 28. Januar 2010

163 neue KJP-Sitze in Nordrhein


Gemeinsame Info-Veranstaltung der PTK-NRW und KVNo


Der Andrang war sehr groß: Über 200 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten informierten sich am 26. Januar in Düsseldorf über das Prozedere, nach dem die 163 neuen Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) in Nordrhein vergeben werden. Für Auskünfte standen Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie Dr. Martin Stellpflug, Justiziar der Bundespsychotherapeutenkammer, zur Verfügung.


Warten auf den G-BA

Seit dem 18. November 2009 ist die geänderte Bedarfsplanungsrichtlinie in Kraft, mit der die neue gesetzliche Regelung aus dem GKV-OrgWG umgesetzt werden kann, nach der in jedem Planungsbereich mindestens 20 Prozent der Psychotherapeuten „ausschließlich Kinder- und Jugendliche betreuen“ müssen. Der Bundestag hatte diese Quote, im Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt (GKV-OrgWg), beschlossen. Das Gesetz schrieb vor, dass die 20-Prozent-Mindestquote zum 1. Januar 2009 sicherzustellen ist. Der G-BA benötigte jedoch fast ein Jahr die Bedarfsplanungsrichtlinie zu ändern.

Ausschreibung und Bewerbungsfrist in Nordrhein

Dr. Horst Bartels
Dr. Horst Bartels

Die KV Nordrhein hat im Rheinischen Ärzteblatt vom 29. Januar mitgeteilt, dass 163 neue Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zur Verfügung stehen. Auf diese Sitze können sich Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln wollen, bis zum 11. März bewerben.

Zweistufiges Verfahren

Die Besetzung der freien Praxissitze erfolgt in zwei Stufen: Zunächst werden elf Sitze in Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach verteilt, damit in allen Planungsbereichen mindestens zehn Prozent aller Psychotherapeuten Kinder- und Jugendliche behandeln. Danach werden die Sitze vergeben, die für eine 20-Prozent-KJP-Quote notwendig sind. Die Psychotherapeutenkammer hat diese überflüssige zweistufige Regelung des G-BA scharf als überflüssig und bürokratisch kritisiert, da sie im Gesetz nicht vorgesehen ist und eine bessere Versorgung von psychisch kranken Kindern verzögert.


Die einzelnen Sitze verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Planungsbereiche:

Düsseldorf, Stadt: 4
Krefeld, Stadt: 4
Mönchengladbach, Stadt: 3

 

Sobald diese Sitze vollzählig vergeben worden sind, werden die Zulassungsausschüsse über die Vergabe der weiteren Sitze entscheiden:

Aachen, Kreis: 2
Aachen, Stadt: 8
Bonn, Stadt: 12
Duisburg, Stadt: 5
Düren, Kreis: 1
Düsseldorf, Stadt: 23
Essen, Stadt: 4
Köln, Stadt: 39
Krefeld, Stadt: 9
Leverkusen, Stadt: 6
Mettmann, Kreis: 3
Mönchengladbach, Stadt: 10
Mülheim, Stadt: 1
Oberbergischer Kreis: 4
Oberhausen, Stadt: 1
Remscheid, Stadt: 3
Rhein-Kreis Neuss: 2
Rhein-Sieg-Kreis: 2
Solingen, Stadt: 4
Wuppertal, Stadt: 13

Dr. Martin Stellpflug
Dr. Martin Stellpflug

Job-Sharing, Sonderbedarf und Wechsel des Planungsbereichs

Diejenigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bisher im Job-Sharing als Partner oder Angestellte mit Leistungsbegrenzung arbeiten, erhalten vorrangig und automatisch eine Vollzulassung.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Sonderbedarfszulassung erhalten haben, müssen die Umwandlung in eine normale Zulassung beantragen.

Wer bereits in einem anderen Planungsbereich zugelassen ist, dessen Bewerbung kann erst sechs Monate nach dem Feststellungszeitpunkt beschieden werden.


Auswahlkriterien

Die Zulassungsausschüsse entscheiden nach „pflichtgemäßem Ermessen“ aufgrund der folgenden Kriterien:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung auf der Warteliste.

Monika Konitzer, Dr. Horst Bartels und Dr. Martin Stellpflug (v.l.)
Monika Konitzer, Dr. Horst Bartels und Dr. Martin Stellpflug (v.l.)

Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern berücksichtigt der Ausschuss auch die räumliche Wahl der Praxis, um eine bestmögliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.

Anträge

Der Antrag ist direkt beim Zulassungsausschuss zu stellen. Jeder kann sich in mehreren Planungsbereichen bewerben. Dazu muss eine konkrete Praxisadresse im Antrag angegeben werden. Die Antragsgebühr beträgt 100 Euro.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der KVNo: http://www.kvno.de/mitglieder/niederlass/niederlassung.html


Zulassungsausschüsse in Nordrhein

Bezirksstelle Düsseldorf, zuständig für das Gebiet Anschrift
Stadt Düsseldorf
Stadt Krefeld
Kreis Mettmann
Stadt Mönchengladbach
Rhein-Kreis Neuss
Stadt Remscheid
Stadt Solingen
Kreis Viersen
Stadt Wuppertal
KV Nordrhein
Bezirksstelle Düsseldorf
Zulassungsausschuss
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
Bezirksstelle Köln, zuständig für das Gebiet Anschrift
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Stadt Bonn
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Stadt Köln
Stadt Leverkusen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
KV Nordrhein
Bezirksstelle Köln
Zulassungsausschuss
Sedanstr. 10-16
50668 Köln

Niederlassungsberatung

Die Psychotherapeutenkammer rät dringend die Niederlassungsberatung der KVNo in Anspruch zu nehmen. Einen Info-Flyer der KVNo können Sie hier herunterladen:

» Download: KVNo-Flyer zur Niederlassung [PDF Dokument, 710 KB]

Außerdem empfiehlt die Kammer, sich ggfs. in Detailfragen durch einen in Zulassungsfragen erfahrenen Rechtsanwalt (z.B. einen Fachanwalt für Medizinrecht) beraten zu lassen.

 


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