Modul B3 Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe Teil I

Freitag, 26. Januar 2024, 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstag, 27. Januar 2024, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tagungsort: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 305 Euro (inkl. Getränke und Verpflegung) | Fortbildungspunkte: 24

 

Das Seminar vermittelt vertiefte Kenntnisse der Sachverständigentätigkeit im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe. In Teil I werden neben den rechtlichen Grundlagen die besondere Rolle des/der Sachverständigen bei familienrechtlichen Begutachtungen sowie psychologisch-psychotherapeutische Kenntnisse für die Begutachtung behandelt. Es referieren ein erfahrener Richter und ein erfahrener Sachverständiger.

Programm

Sachverständigentätigkeit

Die Seminare zur Sachverständigentätigkeit orientieren sich an der „Verwaltungsvorschrift der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zur Eintragung in die Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht, Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage, Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialrecht vom 10. Dezember 2010“ [PDF, 112 KB].

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Sachverständige im Auftrag von Gerichten, Behörden und Institutionen tätig werden möchten, können durch Teilnahme an diesen Seminaren die für die Aufnahme in die Listen erforderliche Sachkenntnis nachweisen. 

In diesem ersten Halbjahr 2024 bieten wir das zweiteilige Spezialisierungsmodul Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe (B3) an. Die weiteren Spezialisierungsmodule sind für einen späteren Zeitpunkt, ggf. erst im Folgejahr, zur Durchführung vorgesehen. 

Weitere Informationen zur Sachverständigentätigkeit und die Mitgliederberatung bei Fragen rund um die Antragstellung zur Listenaufnahme finden Sie hier.