Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren Teil I
Freitag, 24. November 2023, 16:00 bis 19:30 Uhr
Samstag, 25. November 2023, 9:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Tagungsort: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 200 Euro (inkl. Getränke und Verpflegung) | Fortbildungspunkte: 15
Im ersten Teil des Fortbildungscurriculums, das die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Ärztekammer Nordrhein und in Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf anbietet, werden Grundlagen und Spezifika der Diagnostik von Traumafolgestörungen, Aspekte transkultureller Kompetenz, die Arbeit mittels Einsatz von Sprachmittler*innen sowie die Begutachtung von Minderjährigen behandelt. Das Asyl- und Ausländerrecht wird anhand von Fallbeispielen vermittelt. Der Teil I ist anrechenbar auf das insgesamt zweiteilige Curriculum nach den „Standards zur Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen (in aufenthaltsrechtlichen Fragen)“ (SBPM), die u.a. die Ausführungen über die Begutachtung psychischer Folgen von Folter nach dem offiziellen UN Dokument „Istanbul Protokoll“ mit einschließen. Der zweite Teil wird zu einem späteren Zeitpunkt angeboten.
Moderation:
Eva van Keuk, Dipl.-Psych., Psychologische Psychotherapeutin, Leitung Psychotherapie, Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) Düsseldorf
Veronika Wolf, Dipl.-Psych., Psychologische Psychotherapeutin, PSZ Düsseldorf