Anstellungsverhältnisse in Praxen und psychotherapeutischen MVZ aus arbeits- und zulassungsrechtlicher Sicht
Donnerstag, 28. Februar 2021, 18:00 bis 20:00 Uhr
Online | Teilnahmegebühr: 55 Euro
Fortbildungspunkte: 3
Die „modernen“ Kooperationsformen für psychotherapeutische Praxen setzen verstärkt auf die Anstellung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Praxen oder psychotherapeutischen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Die Gestaltungsmöglichkeiten der Anstellungsverhältnisse aus arbeits- und zulassungsrechtlicher Sicht werden in diesem Seminar vorgestellt.
Programm
18:00 bis 20:00 Uhr
Folgende Fragen und Tipps zur Gestaltung werden u. a. beantwortet und erörtert:
- Anstellung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Job-Sharing oder auf einer Angestelltenstelle - wie geht das zulassungsrechtlich?
- Wie können angesichts der Besonderheiten in einer psychotherapeutischen Praxis die dafür notwendigen Arbeitsverträge fair gestaltet werden?
- Wie kann ein sinnvoller Interessenausgleich zwischen Arbeitgeberinnen und Angestellten erreicht werden?
- Warum kann eine Tätigkeit einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten also Honorarkraft fast nie regelmäßig gestaltet werden?
- Welches Gehalt kann gezahlt werden?
Referent:
Christian Pinnow, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Düsseldorf