Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT)
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde in der Kammerversammlung am 16. September 2022 beschlossen. Sie wird jedoch erst am Tag nach der Veröffentlichung ihrer genehmigten Fassung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass dies noch im ersten Quartal 2023 erfolgen wird.
Eine Antragstellung auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis, einer Anerkennung als Weiterbildungsstätte oder einer Hinzuziehung als Supervisorin/Supervisor oder Selbsterfahrungsleiterin/Selbsterfahrungsleiter wird erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weiterbildungsordnung möglich sein. Die Kammer wird Sie auf ihrer Website rechtzeitig über den Zeitpunkt des Inkrafttretens informieren und die für die Antragstellung erforderlichen Antragsformulare, Informationen und Merkblätter online zur Verfügung stellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vorab keine Anträge entgegennehmen oder konkrete Auskünfte zum Antragsverfahren erteilen können. Gerne können Sie die Meldungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen abonnieren , um per E-Mail darüber informiert zu werden, wenn neue Nachrichten auf unserer Website veröffentlicht werden. So erfahren Sie zum gegebenen Zeitpunkt unverzüglich, dass die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Kraft und die Antragstellung möglich ist.