Leitende Notfallpsychotherapeutinnen und Notfallpsychotherapeuten

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen führt eine Liste von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die den Gesundheitsbehörden und den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen als Leitende Notfallpsychotherapeutinnen bzw. Leitende Notfallpsychotherapeuten für „Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen“ benannt werden können.

Die Aufnahmevoraussetzungen finden sich in der Verwaltungsvorschrift Anforderungskriterien Leitende Notfallpsychotherapeuten/innen [Stand 12/008] [PDF, 31KB]

Entwurf für ein Konzept der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zur Notfallpsychotherapie in Großschadenslagen mit fünf und mehr Betroffenen [Stand 08/2022] [PDF, 1 MB]

 

Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen von Januar 2022 [PDF, 400 KB]