Nutzen und medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie anerkannt

Der Nutzen der Systemischen Therapie für die Behandlung von Erwachsenen ist ausreichend belegt. Zu diesem Ergebnis kommt die Nutzenbewertung der Systemischen Therapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. November 2018 beschlossen hat. Das Bewertungsergebnis beruht auf einer Prüfung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist für insgesamt fünf Störungsbereiche nachgewiesen, insbesondere für die Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen sowie unipolaren depressiven Störungen. Ebenso ist die Systemische Therapie bei Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen und Essstörungen nachweislich wirksam.

Weichen für ein erweitertes Versorgungsangebot gestellt

Die positive Nutzenbewertung durch den G-BA ist der erste Schritt auf dem Weg der sozialrechtlichen Zulassung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren in der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Nun muss die sektorspezifische Bewertung der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit durch den G-BA erfolgen. Erst dann kann die Systemische Therapie als Behandlungsverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen werden und können beispielsweise die Kontingente für die Behandlung in Einzel- und Gruppentherapie festgelegt werden.

Bereits 2008 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen festgestellt. Seitdem kann die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Systemischer Therapie als Vertiefungserfahren erfolgen und führt zur Approbation. In einem ersten Schritt hat der G-BA mit seiner Entscheidung dieses Ergebnis für die Behandlung von Erwachsenen jetzt nachvollzogen. Damit auch Kinder und Jugendliche in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit Systemischer Therapie behandelt werden können, ist ein weiteres Bewertungsverfahren durch den G-BA erforderlich.

Hintergrund: Systemische Therapie

Die systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einer Patientin/einem Patienten oder mehreren Patienten („Indexpatient“) weitere Mitglieder des für die Patientin/den Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt.

Weitere Informationen:
Abschlussbericht des IQWiG [Externer Link]

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