Terminservicestellen

Terminservicestellen (TSS) vermitteln psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen. In psychotherapeutischen Sprechstunden wird zeitnah abgeklärt, welche psychischen Beschwerden vorliegen und welche weiteren Schritte zu empfehlen sind. Probatorische Sitzungen sollen zeigen, ob Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut zueinander passen.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen möchten, können sich direkt an eine Therapeutin bzw. einen Therapeuten oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen wenden:

Vermittelt werden Termine für ein Erstgespräch bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin oder einem niedergelassenen Psychotherapeuten in Nordrhein und in Westfalen-Lippe. Ebenso helfen die Terminservicestellen bei der Suche nach einem Behandlungsplatz, wenn sich in der Sprechstunde eine psychotherapeutische Akuttherapie als notwendig erweist, die Praxis die Behandlung aber selbst nicht kurzfristig anbieten kann. Ist eine zeitnahe Behandlung notwendig, vermitteln die Terminservicestellen zudem Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

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