Wahl zur Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen für die Wahlperiode 2024-2029

Die fünfjährige Wahlperiode der 5. Kammerversammlung läuft im Sommer 2024 ab. Die 6. Kammerversammlung wird sich am 24. August 2024 konstituieren. Mit dem Zusammentritt dieser neuen Kammerversammlung wird die laufende Wahlperiode der 5. Kammerversammlung enden.

Die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung wird als Briefwahl durchgeführt. Als Wahltag hat der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in Absprache mit dem Hauptwahlleiter den 13. Juni 2024 bestimmt.

 

Öffentliche Bekanntgabe des Vorstandes [Stand 01/2024] [PDF, 64 KB]

Erste Wahlbekanntmachung des Hauptwahlleiters [Stand 01/2024] [PDF, 70 KB]

Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern [Stand 09/2013] [PDF, 146 KB]