Qualifikation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Um eine qualitativ hochwertige Behandlung zu sichern, ist die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ seit 1999 gesetzlich geschützt. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass nur diejenigen unter der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ tätig werden dürfen, die eine entsprechende Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, einen Heilberuf auszuüben.

Über eine solche Approbation verfügen seit 1999 neben speziell weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten auch

  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Seit der Reform der Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes existieren zusätzlich die folgenden Berufsbezeichnungen, die ebenfalls über eine Approbation zur Ausübung von Psychotherapie verfügen:

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene
  • Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche
  • Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ausreichend qualifiziert, psychische Krankheiten zu erkennen und zu behandeln. Sie verfügen über Kenntnisse, das gesamte Spektrum psychischer Störungen nach neuesten internationalen Erkenntnissen zu diagnostizieren und zu therapieren und arbeiten mit wissenschaftlich überprüften und nachweislich wirksamen Behandlungsverfahren. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche behandeln Patientinnen und Patienten bis zum 21. Lebensjahr. Wenn es für den Therapieerfolg sinnvoll ist, kann eine begonnene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch nach dem 21. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Kontaktdaten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen finden Sie über die Psychotherapeutensuche der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein [externer Link] und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe [externer Link] bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, nach Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu suchen.

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