Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einführung eines datengestützten Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter  [externer Link] ist am 1. September 2024 in Kraft getreten.

Den Auftrag, ein solches Verfahren für die vertragspsychotherapeutische Versorgung zu etablieren, hatte die Politik mit dem am 1. September 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung erteilt. Vor der geplanten bundesweiten Einführung wird seit 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt. Die regionale Testphase ist auf sechs Jahre angelegt, sodass mit einem bundesweiten Rollout voraussichtlich im Jahr 2031 zu rechnen ist.

An dem Testlauf müssen alle niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen teilnehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erwachsene Patientinnen und Patienten behandeln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in ihrem PraxisInfoSpezial „Ambulante psychotherapeutische Versorgung: Erprobung eines QS-Verfahrens in Nordrhein-Westfalen“  [PDF, 255 KB]. Hinweise für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zusammengestellt. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wird ihren Mitgliedern weiterhin kontinuierlich Informationen zumTestlauf und den sich daraus ergebenden Anforderungen für die Praxen bereitstellen.

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen begleitet die Umsetzung des QS-Verfahrens weiter kritisch. Er ist davon überzeugt, dass es in der vorliegenden Form nicht geeignet ist, die Qualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung adäquat zu erfassen bzw. zu verbessern. Die Umsetzung  bindet wertvolle Zeitressourcen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angesichts bestehender Versorgungsmängel dringend für psychotherapeutische Behandlungen benötigen. In seiner derzeitigen Form verursacht das QS-Verfahren enormen bürokratischen Aufwand, während zentrale methodische Defizite bestehen und nur wenige Punkte in den Fragebögen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für Patientinnen und Patienten tatsächlich therapiebezogen sind. Auf strukturelle Defizite weist auch der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hin, der in seinem Positionspapier zum QS-Verfahren Ambulante Psychotherapie [PDF, 256 KB] für ein Aussetzen des Verfahrens plädiert hat. 

Aktuell erarbeitet der Vorstand gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Strategie zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des QS-Verfahrens und wird sich weiterhin in der Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung“ engagieren. Außerdem besteht eine intensive fachliche Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung des Testlaufs zuständigen Gremien, etwa die Beteiligung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen an den von den Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen eingerichteten Arbeitsgruppen zur Qualitätssicherung. Um die mit der Umsetzung aufkommenden Fragen zu bearbeiten, hat der Vorstand eine Kommission für den Arbeitsbereich Qualitätssicherung einberufen. Ausrichtung und Ziel aller Aktivitäten der Kammer bei der Thematik ist und bleibt es, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und die Stimme der Profession in die weitere Entwicklung des QS-Verfahrens zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter einzubringen.