Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Die Kammerversammlung ist das höchste Organ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen und tagt zweimal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kammerangehörigen gemäß Heilberufsgesetz NRW für fünf Jahre gewählt. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 gehören der 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen 110 Mitglieder an.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich aus Fraktionen zusammen, die an den Aufgaben der Kammer mitwirken und durch ihre Arbeit die Kammerarbeit und die Beschlüsse der Kammerversammlung befördern.
Weitere Informationen:
Ergebnisse der Kammerwahlen 2019 [PDF, 231 KB]
Statistiken zur Zusammensetzung der 5. Kammerversammlung [Stand 08/2020] [PDF, 1.2 MB]
Liste der NRW-Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag