Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW
Die Kammerversammlung ist das höchste Organ der Psychotherapeutenkammer NRW und tagt zweimal jährlich.
Ihre Mitglieder werden von den Kammerangehörigen gemäß Heilberufsgesetz NRW für fünf Jahre gewählt. In der Wahlperiode 2019 bis 2024 gehören der 5. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW 110 Mitglieder an.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW setzt sich aus Fraktionen zusammen, die an den Aufgaben der Kammer mitwirken und durch ihre Arbeit die Kammerarbeit und die Beschlüsse der Kammerversammlung befördern.