Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Die Kammerversammlung ist das höchste Organ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen und tagt zweimal jährlich. Ihre Mitglieder werden von den Kammerangehörigen gemäß Heilberufsgesetz NRW für fünf Jahre gewählt. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 gehören der 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen 121 Mitglieder an . 

Weitere Informationen:
Ergebnisse der Kammerwahlen 2024 [PDF,99 KB]
Grafische Aufbereitung der Wahlergebnisse  [PDF, 447 KB]
Analyse zur Wahlbeteiligung  [PDF, 329 KB]
Statistiken zur Zusammensetzung der 6. Kammerversammlung [PDF, 450KB]
Liste der NRW-Delegierten für den Deutschen Psychotherapeutentag

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen setzt sich aus Fraktionen zusammen, die an den Aufgaben der Kammer mitwirken und durch ihre Arbeit die Kammerarbeit und die Beschlüsse der Kammerversammlung befördern.

Die Fraktionen im Überblick:

Nächste Kammerversammlung

Die 6. Sitzung der
6. Kammerversammlung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Protokolle

Alle Sitzungsprotokolle der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Resolutionen

Die Resolutionen der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen im Überblick.