Da das Vorhalten einer Internetseite durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die über ihr Dienstleistungsangebot informieren, einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) darstellt, müssen sie als Diensteanbieter unter anderem die Informationspflichten nach § 5 TMG beachten.
Nach dieser Bestimmung müssen unter anderem folgende Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ vorgehalten werden: Name und Anschrift, unter der sich die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut niedergelassen hat (ggf. Rechtsform, ggf. Registereintragungen), Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Psychotherapeutenkammer und bei Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung), die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen) und wie diese zugänglich sind. In den Fällen, in denen auch Leistungen angeboten werden, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist außerdem die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
Diese Informationen müssen nicht auf der Startseite des Internetangebots integriert sein, sondern können auch auf einer von dort erreichbaren Seite vorgehalten werden (z. B. durch einen Link).
Die Nichteinhaltung dieser Informationspflichten kann mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000 belegt werden und auch zu kostenintensiven Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führen.
Zur weiteren Information über die von Ihnen darzustellenden Informationen und andere Pflichten (u.a. zu Datenschutz und Verantwortlichkeit) können Sie den vollständigen Text des Telemediengesetzes [externer Link] einsehen und bei Bedarf herunterladen.