iStock.com/FatCamera

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Laut Satzung gehört dem Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, eine Fachpsychotherapeutin für Kinder und Jugendliche oder ein Fachpsychotherapeut für Kinder und Jugendliche an.

Darüber hinaus vertritt der Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Kammer die Anliegen der Berufsgruppe. Er informiert die Kammerversammlung im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ermöglicht die Meinungsbildung. Der Ausschuss berät zudem den Vorstand zu relevanten Themen der Berufsausübung in diesem Tätigkeitsfeld. Vor allem gehört es zu seinen Aufgaben, die Besonderheiten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, beispielsweise eine intensive Netzwerkarbeit, und ihre gesellschaftspolitische Bedeutung in der öffentlichen Wahrnehmung sichtbarer zu machen. Darüber hinaus sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch in den anderen Ausschüssen und Kommissionen der Kammer engagiert und bringen dort die Interessen ihrer Berufsgruppe ein.