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Weiterbildung
Als Folge der Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es mittlerweile zwei Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen:
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT) [PDF, 806 KB] regelt die Weiterbildung für die Berufsgruppe mit der Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert hat.
Die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) [PDF, 236 KB] gilt ausschließlich für die Weiterbildung der Kammermitglieder, die als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind.
Nach der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut können durch eine Weiterbildung in Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse sowie Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte psychotherapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Anerkennung einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung in einem Bereich berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung. Die Regelungen zu Bereichsweiterbildungen für Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeutinnen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen finden sich in der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP).
Die neuropsychologische Therapie ist seit dem 24. Februar 2012 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die auch ambulant erbracht werden kann. Sie kann seither auch durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ durchgeführt werden. Wie diese Zusatzbezeichnung erworben werden kann, erläutert das Infoblatt, das unter „Downloads“ heruntergeladen werden kann. Um die Zusatzbezeichnung zu erwerben, muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular findet sich, ebenfalls unter „Downloads“.
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Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Bei der Behandlung werden zusätzlich zu einer oder mehreren Patientinnen bzw. zu einem oder mehreren Patienten weitere Mitglieder des für die „Indexpatientin“ oder den „Indexpatienten“ bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken der Patientin oder des Patienten und der weiteren relevanten Personen zu nutzen, um gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu erarbeiten.
Liste der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten mit Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ [Stand 9/2023] [PDF, 174 KB]
Seit 2008 als Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anerkannt
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte die Systemische Therapie bereits im Jahr 2008 als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die von Kindern und Jugendlichen eingestuft. Seitdem kann die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Systemischer Therapie als Vertiefungserfahren erfolgen und führt zur Approbation.
2019 in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen
Im November 2018 bewertete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach vorheriger Prüfung den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene positiv. Im nächsten Schritt nahm der G-BA das Psychotherapieverfahren im November 2019 als weiteres Behandlungsverfahren für Erwachsene in die Psychotherapie-Richtlinie auf.
Am 1. März 2020 trat die Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung in Kraft, in der die Qualifikationsanforderungen festgelegt wurden, die erforderlich sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Für die Abrechnung wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Einzel- und Gruppentherapie in das Kapitel 35 aufgenommen. Die Systemische Therapie ist neben der Verhaltenstherapie, der Tiefenpsychologisch fundierten Therapie und der Analytischen Psychotherapie das vierte Psychotherapieverfahren, das für erwachsene Patientinnen und Patienten als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung steht.
Derzeit wird die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen auch bei Kindern und Jugendlichen geprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im August 2021 beschlossen, das dafür notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten.
Voraussetzungen für die Abrechnung
Voraussetzung für die Abrechnungsgenehmigung für Systemische Therapie bei Erwachsenen ist eine Eintragung der Fachkunde in Systemischer Therapie in das Psychotherapeuten-/Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können bis auf Weiteres keine Abrechnungsgenehmigung beantragen, da die Systemische Therapie für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vom G-BA noch nicht anerkannt ist.
Eintrag der Fachkunde und Gutachtertätigkeit
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten können die Fachkunde in Systemischer Therapie in das Psychotherapeuten-/Arztregister bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Vertiefungsverfahren Systemische Therapie oder der Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie. Diese Zusatzbezeichnung ist durch die auf Grundlage der Weiterbildungsordnung erteilte Urkunde der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen nachzuweisen. Informationen über das Antragsverfahren für die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie und für die Bescheinigung der Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie finden Sie hier unter "Downloads".
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hatte den Bereich der Systemischen Therapie bereits am 6. September 2014 in ihre Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) [PDF, 236 KB] aufgenommen. Damit ist für Nordrhein-Westfalen ein verbindlicher Standard an Qualifikationsanforderungen für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für die Anwendung der Systemischen Therapie in der psychotherapeutischen Behandlung beschrieben.
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Gesprächspsychotherapie ist die Bezeichnung für die auf dem personenzentrierten Ansatz (Carl R. Rogers) gründende Psychotherapieform. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass der Mensch danach strebt, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln (Aktualisierungstendenz).
Eine Gesprächspsychotherapie dient dazu, Blockierungen dieser Selbst-Aktualisierungstendenz aufzuheben. Sie zielt darauf ab, dass sich die Selbstwahrnehmung der Patientinnen und Patienten in Bezug auf ihre Erfahrungen und Gefühle ändert. Im Mittelpunkt steht das Erleben des Individuums, nicht das Problem.
Die Gesprächspsychotherapie geht davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit in sich trägt, sich positiv zu entwickeln und zu entfalten. Er ist deshalb auch bei einer psychischen Erkrankung selbst am besten in der Lage, seine persönliche Situation zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten. Deshalb steht die Selbsterforschung im Mittelpunkt der Therapie. Die Patientinnen und Patienten werden innerhalb des therapeutischen Prozesses als Person bedingungslos angenommen. Das bedeutet, dass in der Psychotherapie konsequent „Ja“ zur Person der Patientin oder des Patienten, zu deren oder dessen Wesen gesagt wird, ohne dabei jeder Verhaltensweise zuzustimmen. Es wird ein entwicklungsförderndes Klima geschaffen, das der Patientin oder dem Patienten dabei hilft, gesund zu werden. Diese Erfahrungen und die während der Therapie neu erworbene Fertigkeiten helfen der Patientin oder dem Patienten, auch bei künftigen Problemen hilfreiche alternative Lösungen zu finden. Weiterentwicklungen der Gesprächspsychotherapie betonen in der Behandlung insbesondere die emotionalen Erfahrungen der Patientin oder des Patienten und fokussieren auf die Veränderung von Gefühlen und Gedanken.
Am 30. Juli 2016 wurde der Bereich der Gesprächspsychotherapie in die Weiterbildungsordnung dfür Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) [PDF, 236 KB] aufgenommen.
Informationen zur Gesprächspsychotherapie nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
In seinem am 11. Dezember 2017 verabschiedeten Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Gesprächspsychotherapie nun nicht mehr als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten entsprechend § 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten.
Die Gesprächspsychotherapie wird daher aktuell vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie weder als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten noch als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen.
Dies führt vor dem Hintergrund der Anforderungen der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) (§ 2 Absatz 2 WBO PP/KJP), dazu, dass zunächst keine neuen Anerkennungen zum Führen der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapie durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden können.
In Abstimmung auf Bundesebene und mit den anderen Landeskammern soll schnellstmöglich über das weitere Vorgehen und den Verbleib der Gesprächspsychotherapie in der Weiterbildungsordnung entschieden werden.
Die Bereichsweiterbildung Sozialmedizin umfasst die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.
In ihrer Sitzung am 21. Mai 2022 beschloss die Kammerversammlung, den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen die Bereichsweiterbildung „Sozialmedizin“ zu ermöglichen. Das Ziel dieser Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“. Hierfür ist das Ableisten der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten, das Erbringen der besonderen Weiterbildungsinhalte und das Bestehen der Prüfung Voraussetzung, wie in der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) festgelegt, die seit dem 21. Oktober 2022 in Kraft ist.