Weiterbildung
Als Folge der Reform der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es mittlerweile zwei Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen:
Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT)
- Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT)
Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT) [PDF, 973 KB] regelt die Weiterbildung für die Berufsgruppe mit der Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert hat.
Hinzuziehung von Supervisorinnen/Supervisoren und Selbsterfahrungsleiterinnen/Selbsterfahrungsleitern:
Verzeichnis der auf Eignung geprüften Supervisorinnen/Supervisoren und/oder Selbsterfahrungsleiterinnen/Selbsterfahrungsleiter gemäß WBO PT der PTK NRW [Stand 05/2026]
Weiterführende Informationen zur Antragstellung:
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat am 28. Juni 2023 die nachfolgenden Richtlinien und Kriterienkataloge für die Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der WBO PT beschlossen. Die Richtlinien und Kriterienkataloge dienen der Orientierung und Transparenz sowie zur Unterstützung der Umsetzung der Antragsverfahren für Antragstellende sowie die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen:
Für Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW):
- Zugelassene Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PT)
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Zulassung von Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten zur Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert und die Approbation erworben haben. Der folgenden Liste zum Download sind alle aktuell zugelassenen Weiterbildungsstätten und -befugnisse zu entnehmen:
Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP)
- WBO PP/KJP vom 23. November 2024 [neue Fassung]
Am 19. März 2026 ist eine Neufassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) vom 23. November 2024 (Neufassung) in Kraft getreten.
Die WBO PP/KJP vom 23. November 2024 (Neufassung) gilt ausschließlich für die Weiterbildung derjenigen Kammermitglieder, die als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind und eine Weiterbildung bei einer von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen nach der Neufassung der WBO PP/KJP vom 23. November 2024 zugelassenen Weiterbildungsstätte nach dem 19. März 2026 beginnen.
Nach Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut können durch eine Weiterbildung in Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse sowie Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte psychotherapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Anerkennung einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung in einem Bereich berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung. Die Regelungen zu den Bereichsweiterbildungen für Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeutinnen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen finden sich in der WBO PP/KJP vom 23. November 2024 (Neufassung).
Die WBO PP/KJP vom 23. November 2024 (Neufassung) sieht eine umfassende Neustrukturierung der Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor. Die Neustrukturierung erweitert die bisherigen Bereichsweiterbildungen („Systemische Therapie“, „Klinische Neuropsychotherapie“ und „Sozialmedizin“) um die Möglichkeit der Durchführung weiterer Bereichsweiterbildungen („Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“, „Spezielle Schmerzpsychotherapie“, „Analytische Psychotherapie“, „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ und „Verhaltenstherapie“) und definiert neue Weiterbildungszeiten sowie Weiterbildungsinhalte.
Die Weiterbildung gemäß der WBO PP/KJP vom 23. November 2024 (Neufassung) wird an von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt, welche die gesamten Weiterbildungsbestandteile (Praktische Weiterbildung, Theorie und Supervision) des beantragten Bereichs abdecken müssen.
- Klinische Neuropsychologie
Die Klinische Neuropsychologie umfasst die Vorbeugung, Diagnostik, Therapie
und Rehabilitation von geistigen (kognitiven) und seelischen (emotional-affektiven)
Störungen, Schädigungen und Behinderungen nach Hirnschädigung oder Hirnerkrankung unter der Berücksichtigung der individuellen physischen und psychischen Ressourcen, der biografischen Bezüge, der interpersonalen Beziehungen,
der sozialen und beruflichen Anforderungen sowie der inneren Kontextfaktoren
(zum Beispiel Antrieb, Motivation, Anpassungsfähigkeit).- Ausgehend von einem umfassenden Wissen über die neuronalen Grundlagen von
Kognition, Emotion und Verhalten sowie über neurologische Erkrankungen und
ihre Folgen beinhaltet das Aufgabenfeld der Klinischen Neuropsychologie: - die diagnostische Beurteilung der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und Erlebens unter der Berücksichtigung prämorbider Persönlichkeitsmerkmale,
- die Erstellung neuropsychologischer Berichte und Gutachten,
- die Erstellung ICF-(International Classification of Functioning, Disability and
Health)orientierter neuropsychologischer Behandlungspläne unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und setting- bzw. phasenspezifischer Rahmenbedingungen, - die Durchführung neuropsychologischer Behandlungen in den verschiedenen
Stadien bzw. Phasen neurologischer Erkrankungen einschließlich Angehörigenarbeit und Beratung von Mitbehandlerinnen und Mitbehandler, sowie deren kontinuierliche Verlaufskontrolle, - die Kooperation mit relevanten Sozialsystemen zur gemeinsamen Gestaltung
von schulischen oder beruflichen und sozialen Wiedereingliederungsprozessen.
- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Ausgehend von einem umfassenden Wissen über die neuronalen Grundlagen von
- Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
Die Spezielle Psychotherapie bei Diabetes umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von kognitiven, behavioralen und affektiven Störungen im Zusammenhang mit der Erkrankung Diabetes sowie diabetesassoziierter Folge- und Begleiterkrankungen mit dem Ziel einer Förderung, Erhaltung bzw. Wiedererlangung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit Mitteln der Psychotherapie.
Die Weiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte Diagnostik und Therapie bei Menschen mit Diabetes, Eltern von Kindern mit Diabetes unter Einbezug von Bezugspersonen in ambulanten, teilstationären und stationären sowie anderen institutionellen Versorgungsbereichen und -settings vermitteln.- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Spezielle Schmerzpsychotherapie
Die spezielle Schmerzpsychotherapie beinhaltet die Diagnostik psychischer Merkmale, Ursachen und Auswirkungen von Schmerzempfindungen sowie die speziell auf Schmerz und seine neuroplastisch begründbaren Chronifizierungsprozesse ausgerichteten psychotherapeutischen Behandlungen.
Die Weiterbildung soll Kenntnisse und Kompetenzen für eine wissenschaftlich fundierte psychologische Diagnostik und Therapie bei Patientinnen oder Patienten mit Schmerzen vermitteln. Weiter soll damit die Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation mit anderen in der Versorgung tätigen Berufsgruppen (zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) gefördert werden.- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Sozialmedizin
Die Weiterbildung Sozialmedizin umfasst die Bewertung von Art und Um-fang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.
Die Weiterbildung soll Kenntnisse übergreifender Inhalte der Sozialmedizin, der sozialen Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen, der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation, der arbeitsmedizinischen und -psychologischen Grundlagen und der Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen sowie Kompetenzen zu deren Anwendung in psychotherapeutischen Stellungnahmen und Gutachten vermitteln.- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Analytische Psychotherapie
Die Bereichsweiterbildung umfasst Fachkenntnisse und Handlungskompe-tenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der Analytischen Psychotherapie.
- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Systemische Therapie
Die Bereichsweiterbildung umfasst Fachkenntnisse und Handlungskompe-tenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der Systemischen Therapie.
- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Bereichsweiterbildung umfasst Fachkenntnisse und Handlungskompe-tenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
- Verhaltenstherapie
Die Bereichsweiterbildung umfasst den Erwerb von Fachkenntnissen und Handlungskompetenzen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankun-gen, Entwicklungs- und Funktionsstörungen, zur Wiedererlangung, Erhal-tung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe mit den Mitteln der Verhaltenstherapie.
- Weitere Informationen und Antragsformulare folgen in Kürze
Downloads gültig für alle Bereichsweiterbildungen
Vereinfachte Anträge für Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte, die bereits gemäß WBO PT zugelassen sind
Weiterführende Informationen zur Antragstellung
- WBO PP/KJP vom 16. Dezember 2006 [alte Fassung]
Die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) vom 16. Dezember 2006 (Altfassung) gilt nun ausschließlich noch für die Weiterbildung der Kammermitglieder, die als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert sind und eine (Regel)Weiterbildung an einer von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zugelassenen Weiterbildungsstätte bis zum 18. März 2026 begonnen haben.
Nach Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut können durch eine Weiterbildung in Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse sowie Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte psychotherapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Anerkennung einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung in einem Bereich berechtigt zum Führen einer Zusatzbezeichnung. Die Regelungen zu den Bereichsweiterbildungen für Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeutinnen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen finden sich in der WBO PP/KJP vom 16. Dezember 2006 (Altfassung).
Bitte beachten Sie, dass Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologischer Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die vor dem 19. März 2026 eine Weiterbildung gemäß der WBO PP/KJP vom 16. Dezember 2006 (Altfassung) begonnen haben, diese nur noch in einer Frist von sieben Jahren (d. h. bis zum 18. März 2033) abschließen können (vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 WBO PP/KJP vom 23. November 2024). Die bereits zugelassenen Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten können gemäß § 22 Abs. 1 S. 5 WBO PP/KJP vom 23. November 2024 (Neufassung) ebenfalls auch nur noch bis zum Ablauf des 18. März 2033 entsprechend bestehen bleiben.
- Klinische Neuropsychologie
Die neuropsychologische Therapie ist seit dem 24. Februar 2012 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die auch ambulant erbracht werden kann. Sie kann seither auch durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ durchgeführt werden.
Eine Liste der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen, die die Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ erworben haben, können Sie hier abrufen.Die Klinische Neuropsychologie umfasst die Vorbeugung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von geistigen (kognitiven) und seelischen (emotional-affektiven) Störungen, Schädigungen und Behinderungen nach Hirnschädigung oder Hirnerkrankung unter der Berücksichtigung der individuellen physischen und psychischen Ressourcen, der biografischen Bezüge, der interpersonalen Beziehungen, der sozialen und beruflichen Anforderungen sowie der inneren Kontextfaktoren (z. B. Antrieb, Motivation, Anpassungsfähigkeit).
Ausgehend von einem umfassenden Wissen über die neuronalen Grundlagen von Kognition, Emotion und Verhalten sowie über neurologische Erkrankungen und ihre Folgen beinhaltet das Aufgabenfeld der Klinischen Neuropsychologie:
- die diagnostische Beurteilung der kognitiven Funktionen, des Verhaltens und Erlebens unter der Berücksichtigung prämorbider Persönlichkeitsmerkmale
- die Erstellung neuropsychologischer Berichte und Gutachten
- die Erstellung ICF-orientierter neuropsychologischer Behandlungspläne unter Einschluss interdisziplinärer Kooperation und setting- bzw. phasenspezifischer Rahmenbedingungen
- die Durchführung neuropsychologischer Behandlungen in den verschiedenen Stadien bzw. Phasen neurologischer Erkrankungen einschließlich Angehörigenarbeit und Beratung von Mitbehandlerinnen und Mitbehandlern sowie deren kontinuierliche Verlaufskontrolle
- die Kooperation mit relevanten Sozialsystemen zur gemeinsamen Gestaltung von schulischen oder beruflichen und sozialen Wiedereingliederungsprozessen.
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- Systemische Therapie
Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Bei der Behandlung werden zusätzlich zu einer oder mehreren Patientinnen bzw. zu einem oder mehreren Patienten weitere Mitglieder des für die „Indexpatientin“ oder den „Indexpatienten“ bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktion zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken der Patientin oder des Patienten und der weiteren relevanten Personen zu nutzen, um gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu erarbeiten.
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- Gesprächspsychotherapie
Gesprächspsychotherapie ist die Bezeichnung für die auf dem personenzentrierten Ansatz (Carl R. Rogers) gründende Psychotherapieform. Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass der Mensch danach strebt, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln (Aktualisierungstendenz).
Eine Gesprächspsychotherapie dient dazu, Blockierungen dieser Selbst-Aktualisierungstendenz aufzuheben. Sie zielt darauf ab, dass sich die Selbstwahrnehmung der Patientinnen und Patienten in Bezug auf ihre Erfahrungen und Gefühle ändert. Im Mittelpunkt steht das Erleben des Individuums, nicht das Problem.
Die Gesprächspsychotherapie geht davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit in sich trägt, sich positiv zu entwickeln und zu entfalten. Er ist deshalb auch bei einer psychischen Erkrankung selbst am besten in der Lage, seine persönliche Situation zu analysieren und Lösungen zu erarbeiten. Deshalb steht die Selbsterforschung im Mittelpunkt der Therapie. Die Patientinnen und Patienten werden innerhalb des therapeutischen Prozesses als Person bedingungslos angenommen. Das bedeutet, dass in der Psychotherapie konsequent „Ja“ zur Person der Patientin oder des Patienten, zu deren oder dessen Wesen gesagt wird, ohne dabei jeder Verhaltensweise zuzustimmen. Es wird ein entwicklungsförderndes Klima geschaffen, das der Patientin oder dem Patienten dabei hilft, gesund zu werden. Diese Erfahrungen und die während der Therapie neu erworbene Fertigkeiten helfen der Patientin oder dem Patienten, auch bei künftigen Problemen hilfreiche alternative Lösungen zu finden. Weiterentwicklungen der Gesprächspsychotherapie betonen in der Behandlung insbesondere die emotionalen Erfahrungen der Patientin oder des Patienten und fokussieren auf die Veränderung von Gefühlen und Gedanken.
Am 30. Juli 2016 wurde der Bereich der Gesprächspsychotherapie in die Weiterbildungsordnung dfür Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) [PDF, 236 KB] aufgenommen.
Informationen zur Gesprächspsychotherapie nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
In seinem am 11. Dezember 2017 verabschiedeten Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Gesprächspsychotherapie nun nicht mehr als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten entsprechend § 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten.
Die Gesprächspsychotherapie wird daher aktuell vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie weder als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten noch als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen.
Dies führt vor dem Hintergrund der Anforderungen der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) (§ 2 Absatz 2 WBO PP/KJP), dazu, dass zunächst keine neuen Anerkennungen zum Führen der Zusatzbezeichnung Gesprächspsychotherapie durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden können.
In Abstimmung auf Bundesebene und mit den anderen Landeskammern soll schnellstmöglich über das weitere Vorgehen und den Verbleib der Gesprächspsychotherapie in der Weiterbildungsordnung entschieden werden.
- Sozialmedizin
Die Bereichsweiterbildung Sozialmedizin umfasst die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.
In ihrer Sitzung am 21. Mai 2022 beschloss die Kammerversammlung, den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen die Bereichsweiterbildung „Sozialmedizin“ zu ermöglichen. Das Ziel dieser Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“. Hierfür ist das Ableisten der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten, das Erbringen der besonderen Weiterbildungsinhalte und das Bestehen der Prüfung Voraussetzung, wie in der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (WBO PP/KJP) festgelegt, die seit dem 21. Oktober 2022 in Kraft ist.
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Weiterbildung Sozialmedizin
Die Bedeutung sozialmedizinischer Expertise nimmt durch den demografischen Wandel und aktuelle gesundheitspolitische Schwerpunktsetzungen zu. Sozialmedizinische Expert:innen bewerten Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die berufliche sowie soziale Teilhabe. Sie können Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft reflektieren und in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme einordnen, um Sozialleistungsträger diesbezüglich zu beraten.