Die einkommensabhängige Beitragsordnung

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erhebt einen jährlichen Kammerbeitrag, der sich aus einem für alle Mitglieder einheitlichen Grundbetrag in Höhe von EUR 77,00 sowie einem ein-kommensabhängigen Beitragsteil zusammensetzt. Der einkommensabhängige Beitragsteil wird durch einen einheitlichen Prozentsatz – dem Hebesatz – ermittelt. Dieser beträgt derzeit 0,85 %.

Der einheitliche Grundbeitrag wurde aus folgenden Erwägungen eingeführt:

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen muss für jede approbierte Psychotherapeutin und jeden approbierten Psychotherapeuten einen Beitrag an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) entrichten. Die berufspolitische Arbeit der BPtK auf Bundesebene dient der Stärkung des Berufsstandes im Allgemeinen und im Hinblick auf bundesgesetzliche Vorhaben im Besonderen. Sie ist daher für alle Approbierten von erheblicher Bedeutung. Zusätzlich ist die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verpflichtet, jeder Kammerangehörigen und jedem Kammerangehörigen das Psychotherapeutenjournal als Mitteilungsblatt der Kammer zukommen zu lassen, da dort gemäß § 17 der Satzung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen die Veröffentlichungen der Kammer erfolgen. In der Summe entstehen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen für jedes Kammermitglied durchlaufende Kosten in Höhe von 77,00 EUR.

 

Beitragserhebung 2026

Beitragserhebung 2024

In der Meldeverwaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Beitragsverwaltung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 177 KB].

Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Mitgliederberatung in Beitragsangelegenheiten

Telefon: 0211 522847-96

Mo - Do: 11:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

E-Mail: beitrag@ptk-nrw.de