Sachverständigenlisten der Psychotherapeutenkammer NRW
Die Psychotherapeutenkammer NRW bietet für ihre Mitglieder und Behörden, Gerichte und andere Institutionen verschiedene Listen mit Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Qualifikationen als Sachverständige arbeiten:
- Sachverständigenliste zur Begutachtung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Psychologische Psychotherapeuten (PP) - Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
Psychologische Psychotherapeuten (PP) - Sachverständigenliste Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) - Sachverständigenliste Glaubhaftigkeit und Zeugenaussage
Psychologische Psychotherapeuten (PP) - Sachverständigenliste Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe
Psychologische Psychotherapeuten (PP) - Sachverständigenliste Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) - Sachverständigenliste Sozialrecht
Psychologische Psychotherapeuten (PP) - Sachverständigenliste Sozialrecht
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)
Die Psychotherapeutenkammer NRW führt auch eine Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz NRW.
Anforderungskriterien und Anträge
Im Folgenden finden Sie die Anforderungskriterien und die Anträge der Psychotherapeutenkammer NRW auf Aufnahme in die Sachverständigenlisten. Bitte beachten Sie: Bei der Nutzung eines Antrags-Formulars werden ebenso wie beim Senden einer E-Mail personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung für die Webseite der Psychotherapeutenkammer NRW.