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Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten

Nach wie vor erreichen Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen, die ihr Herkunftsland unter den Bedingungen z.B. von Krieg oder Folter auf der Suche nach Sicherheit verlassen haben. Extremerfahrungen von Bedrohung, Not und Ungewissheit können zu körperlichen und psychischen Belastungen bis zu Traumata führen. Bei der Bewältigung kann psychotherapeutische Hilfe eine Unterstützung sein.

Die in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Angebote und weitergehende Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung der btroffenen Menschen finden Sie am Ende dieser Seite unter „Versorgung von Geflüchteten“ und „Hilfen für Helfende“.

Allerdings gewährleistet das Aufnahme- und Asylverfahren in Deutschland keinen umfassenden Zugang zu professioneller psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Hilfe. Insgesamt ist die Finanzierbarkeit von Psychotherapie von Geflüchteten in der Regelversorgung und insbesondere der erforderlichen Sprachmittler eingeschränkt. Dies bedeutet für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Unsicherheit in der Planung der Behandlung, zum Beispiel hinsichtlich der grundlegenden Verständigung miteinander, aber auch bezüglich Anzahl und Frequenz der Sitzungen. 

Geflüchtete Personen finden sich oft in einem unübersichtlichen bürokratischen Labyrinth wieder, das ohne entsprechende Rechtskenntnisse kaum zu durchschauen ist. Dies erschwert auch die Zugangswege und die Aufnahme dieser Hochrisikogruppe, wenn psychotherapeutische Versorgung benötigt wird. Aus den bestehenden engen Regelungen in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie ergeben sich weitere Hinderungsgründe, etwa das ohnehin begrenzte Therapieplatzangebot generell in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen. Erschwerend für eine angemessene Versorgung von psychisch kranken Geflüchteten ist auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit der Schutzsuchende statt bisher 18 nun 36 Monate nur eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen erhalten und Psychotherapie in dieser Zeit nur in Einzelfällen genehmigt wird. Die Änderung wird mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat im Februar 2024 gebilligten Rückführungsverbesserungsgesetz eingeführt. 

Gutachten und Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Seit dem „Asylpaket II“ (2016) und dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) sind Beurteilungen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus den Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status ausgeschlossen, während es vormals gängig war, sie in der Erstattung von Gutachten nach Istanbul-Protokoll zur Bescheinigung von psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren zu berücksichtigen. Fachlich ist es nicht zu begründen, dass die hierfür geschulten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch diese rechtlichen Änderungen nun explizit außen vor sind.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten im Blickfeld bleibt und insbesondere weiterer politischer Bemühungen zu ihrer Rechtfertigung erfordert.

Die folgende Auswahl bietet Informationen für die Versorgung von Geflüchteten und Hilfen für Helfende: