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Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten
Nach wie vor erreichen oder leben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen, die ihr Herkunftsland unter Folter- bzw. Fluchtbedingungen verließen und eine sichere Bleibe suchen. Viele von ihnen sind psychisch und körperlich gezeichnet von den erfahrenen Belastungen und Traumata.
Das Aufnahme- und Asylverfahren in Deutschland kann jedoch keinen umfassenden Zugang zu professioneller psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Hilfe gewährleisten. Insgesamt ist die Finanzierbarkeit von Psychotherapie von Geflüchteten in der Regelversorgung und insbesondere der erforderlichen Sprachmittler eingeschränkt. Dies bedeutet für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Unsicherheit in der Planung der psychotherapeutischen ambulanten Behandlung, zum Beispiel hinsichtlich der grundlegenden Verständigung miteinander, aber auch bezüglich Dauer und Frequenz der Sitzungen.
Darüber hinaus besteht oft ein unübersichtliches Feld an Netzwerkverbindungen, in welche die geflüchtete Person eingebunden ist: Die Zugangswege und die Aufnahme solcher Patientinnen und Patienten ohne entsprechende Rechtskenntnisse sind dadurch erschwert und niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Übernahme gerade dieser Hochrisikopatienten mit Hindernissen konfrontiert. Eine adäquate Diagnostik und Therapieplanung in kompakter Zeiteinheit sind nicht möglich und aufgrund der bestehenden engen Regelungen in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie kommen weitere Hinderungsgründe hinzu, etwa das ohnehin begrenzte Therapieplatzangebot generell in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen.
Gutachten und Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Seit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) sind Beurteilungen von Psychologischen Psychotherapeutinnen, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus den Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status ausgeschlossen, während es vormals gängig war, sie in der Erstattung von Gutachten nach Istanbul-Protokoll zur Bescheinigung zu psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren zu berücksichtigen. Fachlich ist es nicht zu begründen, dass die hierfür geschulten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch diese rechtlichen Änderungen nun explizit außen vor sind.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten im Blickfeld bleibt und insbesondere weiterer politischer Bemühungen zu ihrer Rechtfertigung erfordert.
Die folgende Übersicht informiert über eine Auswahl von Angeboten für Geflüchtete und Hilfen für Helfende:
Der Zuzug zahlreicher Menschen überwiegend aus Krisengebieten erfordert aus Sicht der Psychotherapeutenkammer NRW neue Lösungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. In ihrer Resolution zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vom 31.10.2015 hat die Kammer ihre zentralen Forderungen und Vorschläge zusammengefasst.
Prof. Dr. Cinur Ghaderi lehrt Psychologie im Fachbereich Soziale Arbeit an der EFH RWL Bochum. Zuvor war sie viele Jahre im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge (PSZ) Düsseldorf tätig. In ihrer Arbeit setzt die Psychologische Psychotherapeutin und promovierte Soziologin Schwerpunkte unter anderem in den Bereichen transkulturelle Psychotherapie, Psychotraumatologie, Identität, Migration und traumatisierte Flüchtlinge. Die PTK sprach mit ihr über die Möglichkeiten der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und welche Besonderheiten dabei gelten.
Die 10. Integrationsministerkonferenz der Länder am 25./26. März 2015 und die 88. Gesundheitsministerkonferenz am 24./25. Juni 2015 haben sich für die Durchführung eines Modellprojektes ausgesprochen, in dem „die Stellung und Finanzierung von Dolmetscherleistungen für die psychotherapeutische Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Bundesmitteln erprobt und evaluiert“ werden soll. Hierbei soll die Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundesärztekammer (BÄK) einbezogen werden.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Flächenland in Deutschland im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) und den beteiligten Krankenkassen eine elektronische Gesundheitskarte (eG-Karte) für Flüchtlinge eingeführt. Mit der Karte können Zugewanderte bei akuten Krankheitsproblemen direkt zum Arzt/zur Ärztin gehen. Eine Liste von FAQs rund um die neue Karte finden Sie hier:
Web-News der PTK NRW vom 14.09.2015:
"Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen sichern"
In ihrer „Aufforderung zur Sicherstellung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Deutschland“ hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) ihre wesentlichen versorgungspolitischen Forderungen festgehalten. Dazu gehört unter anderem, dass für schutzbedürftige, psychisch belastete oder traumatisierte Geflüchtete ausreichend ambulante Psychotherapieplätze zugänglich sind und qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Flüchtlinge ihrem besonderen Versorgungsbedarf entsprechend behandeln können.
Im Rahmen eines vom MAGS geförderten Projektes hat das Deutsche Rote Kreuz neun Kurzfilme zu verschiedenen Gesundheitsthemen in jeweils sechs Sprachen entwickelt. Nun ist zu diesen Filmen ein mehrsprachiges Infoplakat mit aufgedrucktem QR-Code erschienen. Er führt direkt zu den verschiedenen Sprachversionen der Filme. Das Plakat eignet sich beispielsweise zum Einsatz in Wartezimmern und Ämtern.
Die Kurzfilme sollen zugewanderten Menschen ermöglichen, sich besser über das Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Prävention zu informieren. Sie können auch die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe, im Gesundheitswesen sowie von Sprach- und Integrationskursen unterstützen.
Alle neun Filme können kostenfrei genutzt und in eigene Angebote eingebunden werden.
Externe Links:
Kostenloser Download des Plakats
Zu den Gesundheitsfilmen
Zu den sieben bereits vorliegenden Filmen, die zugewanderte Menschen über zentrale Gesundheitsthemen informieren, sind zwei weitere Filme hinzugekommen. Neben übergreifenden Informationen zur Gesundheitsversorgung für neu Angekommene vermitteln sie spezifische Informationen zu Suchtpräventions- und -hilfeangeboten.
Die Filme sollen zugewanderten Menschen ermöglichen, sich besser über das Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Prävention zu informieren. Sie können zudem die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe, im Gesundheitswesen und in Sprach- und Integrationskursen unterstützen. Entstanden sind sie im Rahmen eines vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geförderten Projekts.
Alle neun Filme sind in Deutsch, Englisch, Arabisch, Sorani (Kurdisch) und nun auch in Französisch und Paschtu verfügbar. Sie können auf einer mehrsprachigen Internetseite vom Deutschen Roten Kreuz angesehen und kostenfrei heruntergeladen werden:
Externer Link:
Einfach verständliche Filme informieren zum Gesundheitswesen
Seit 2015 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung sich für die Behandlung von psychisch kranken Geflüchteten ermächtigen lassen. Wie sie die Ermächtigung beantragen, erläutern zwei Videos der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Die Informationsfilme erklären gesundheitsrechtliche Bestimmungen, geben praktische Hilfe für die Antragsstellung und weiterführende Tipps.
Externer Link:
Zu den Videos der BafF
Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben aufgrund der bewaffneten Konflikte in ihrer Heimat und ihrer Flucht traumatische Erfahrungen gemacht. Als Folge weisen sie eine erhöhte Anfälligkeit für psychische Störungen auf.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes SHELTER werden an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm (Prof. Jörg M. Fegert) aktuell drei für die Teilnehmenden kostenfreie Online-Kurse zu Themen entwickelt und evaluiert, die im Kontext der Betreuung von geflüchteten Minderjährigen wichtig sind.
- „Traumatherapie mit Geflüchteten“ und „Herausforderungen in nicht-therapeutischen Berufen“ (Prof. Neuner, Bielefeld; SHELTER TRAUMA)
- „Umgang mit selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten bei Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen“ (Prof. Plener, Ulm und Prof. Kölch, Neuruppin, SHELTER NOTFALL)
- „Schutzkonzepte für Organisationen, die Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen betreuen“ (Prof. Schröer, Hildesheim und Prof. Wolff, Landshut, SHELTER SCHUTZKONZEPTE)
Die Angebote richten sich unter anderem an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Approbation sowie in Ausbildung, an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkräfte aus dem Bereich Therapie und Medizin. Während der Projektlaufzeit (2016 - 2019) ist die Teilnahme kostenfrei möglich. Die Online-Kurse werden bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit CME-Punkten zertifiziert.
Weitere Informationen zu den Inhalten und dem Aufbau der Online-Kurse finden Sie auf der SHELTER-Homepage. Interessierte haben dort zudem die Möglichkeit, sich zu registrieren.
Externer Link:
SHELTER-Homepage
Für zugewanderte Menschen ist das komplexe deutsche Gesundheitssystem schwer zu verstehen. Neben Sprachbarrieren spielen ein häufig anderes Verständnis von Krankheit, Gesundheit und der Art der Versorgungs- und Hilfeangebote eine Rolle. Damit sie sich leichter über das Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Prävention informieren können, wurden im Rahmen eines vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten Projekts sieben leicht verständliche Filme zu verschiedenen Themenbereichen erstellt, darunter auch ein Film zur psychischen Gesundheit.
Die Filme können zudem die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe, im Gesundheitswesen sowie von Sprach- und Integrationskursen unterstützen.
Sie liegen in Deutsch, Englisch, Sorani (Kurdisch) und Arabisch vor und können hier angesehen und kostenfrei heruntergeladen werden:
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Einfach verständliche Filme informieren über das Gesundheitswesen
Die Broschüre informiert über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland, die Besonderheiten bei ihrer Behandlung und die zu berücksichtigen Rahmenbedingungen, etwa den Aufenthaltsstatus und die damit einhergehende Kostenträgerschaft für erbrachte Leistungen. Herausgeber ist die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat die Erstellung der Informationssammlung unterstützt. Die Broschüre kann auf der Seite der BAfF heruntergeladen oder für zwei Euro bestellt werden.
Externer Link:
Bestellung der Broschüre
Was ist bei dem Einsatz von Dolmetschern, Sprach- und Kulturmittlern in der psychotherapeutischen Arbeit vor, während und nach dem Gespräch zu beachten? Der Leitfaden des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge Düsseldorf bündelt konkrete Handlungsempfehlungen.
Meldung der PTK NRW vom 10.12.2015:
"PTK-Fortbildung: Risiken und Ressourcen bei der Arbeit mit Menschen aus anderen Kulturen"
Mit zunächst drei häufig gestellten Fragen starten das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf und die Psychotherapeutenkammer NRW eine FAQ-Sammlung zur Unterstützung von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die mit Flüchtlingen arbeiten oder dies beabsichtigen. In nächster Zeit werden Sie hier weitere FAQs finden.
Auf ihrer Homepage stellt die Psychotherapeutenkammer NRW eine Plattform bereit, auf der sich Kammerangehörige zu strukturierten Gruppen wie Qualitätszirkeln und Intervisionsgruppen zusammenfinden können. Diese Börsen können Sie auch nutzen, um themenspezifisch und regional zur Versorgung psychisch belasteter oder kranker Flüchtlinge zusammenzufinden, das Engagement vor Ort zu bündeln und sich mit bestehenden Erfahrungen gegenseitig entgegenzukommen. Ein eigenes Angebot oder ein Gesuch einstellen oder abrufen ist kostenfrei.
Link zur Intervisionsgruppenbörse
Link zur Qualitätszirkelbörse
Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ) bieten Fortbildungen, Qualitätszirkel und Supervision für die ambulante psychotherapeutische Arbeit mit Flüchtlingen an, sind ansprechbar für Mithilfe durch Kolleginnen und Kollegen und helfen mit Informationen weiter. Unter www.psz-nrw.de stellen sich die landesgeförderten PSZ in NRW und weitere Netzwerkpartner mit ihren Arbeitsschwerpunkten vor. Sie finden dort auch die Kontaktadressen der Zentren.
Externer Link:
Homepage PSZ-Netzwerk
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat für Psychotherapeuten in Privatpraxen und in Psychosozialen Zentren zentrale Informationen zu dieser Frage zusammengestellt: von den Voraussetzungen für eine persönliche oder eine Institutsermächtigung über die notwendigen Unterlagen bis hin zu einer Checkliste für die Beantragung beim zuständigen Zulassungsausschuss. Auch der Antrag auf Übernahme von Dolmetscherkosten wird erläutert.
Im Rahmen der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz aus Oktober 2015 wurde § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV um eine Ermächtigungsform erweitert. Das soll die Versorgungsangebote für schutzbedürftige Asylsuchende und Flüchtlinge mit einem besonderen psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungsbedarf stärken.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen Weiterbildung können eine entsprechende persönliche Ermächtigung beantragen. Wichtig ist, dass noch kein Teilnahmestatus an der vertragspsychotherapeutischen/-ärztlichen Versorgung vorliegt. Für Psychosoziale Zentren gibt es die Möglichkeit einer Institutsermächtigung.
Die Ermächtigung ist bedarfsunabhängig. Das bedeutet, dass der Zulassungsausschuss bei entsprechender Vorlage der Voraussetzungen verpflichtet ist, die Ermächtigung zu erteilen. Behandelt werden dürfen jedoch lediglich die Menschen, die sich bereits mindestens 15 Monate in Deutschland aufhalten und damit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Ansprechpartner und Anträge
Bei Interesse an einer Ermächtigung oder Fragen zu diesem Thema steht Ihnen für den Landesteil Westfalen-Lippe Frau Tanja Scheffler, Zulassungsausschuss für Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), gerne zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter 0231/9432-3288 und per Mail unter tanja.scheffler(at)kvwl.de zu erreichen. Auf ihrer Internetseite hält die KVWL die Anträge für die vertragspsychotherapeutische Versorgung bereit.
Für den Landesteil Nordrhein wenden Sie sich an Frau Raffaela Bamberg, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln – Kammer Psychotherapie, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo). Frau Bamberg ist erreichbar unter der Telefonnummer Tel. 0221/7763-6512. Formulare für die Niederlassung hält die KVNo auf ihrer Internetseite bereit.
Externe Links:
Homepage der KVWL
Homepage der KVNO
Experten gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in diesen Tagen bei uns Zuflucht suchen, traumatisiert sind und Hilfe benötigen. Viele haben Erschütterndes erlebt, einen beschwerlichen Fluchtweg hinter sich gebracht und sind zwar angekommen, aber befinden sich in einer belastenden, von Unsicherheit und Ängsten geprägten Lage.
Wie gehen die Menschen mit diesen Belastungen um? Was sind typische Reaktionen und Symptome in diesen Extremsituationen? Was kann man tun, was sollte man lassen? Wie können professionelle Helfer und Angehörige damit umgehen und ihnen beistehen?
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hat auf ihrer Homepage eine Reihe von Hilfen für den psychosozialen Notfall zusammengestellt. Sie wurden in den USA entwickelt und in Kooperation mit der TU Braunschweig übersetzt.
Neben allgemeinen Informationen finden sich dort unter anderem Hilfen für bestimmte Zielgruppen, Informationen zum Thema posttraumatischer Stress oder dem Screening zur medizinischen Grundversorgung. Alle Texte liegen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch und Arabisch vor.
Externer Link:
Homepage der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Die Plattform www.ich-helfe.nrw der Landesregierung bietet die Möglichkeit, nach Organisationen, Institutionen oder Initiativen zu suchen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren und Unterstützung benötigen. Wer selbst eine Organisation, Institution oder eine Initiative vertritt, die sich für die Flüchtlingshilfe engagiert und dabei auch auf externe Hilfe durch freiwillige Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist, kann das entsprechende Projekt auf der Plattform melden.
Externer Link:
www.ich-helfe.nrw
Wie können Eltern ihrem Kind helfen, wenn es aufgrund der Erlebnisse in der Heimat und auf der Flucht psychisch belastet oder erkrankt ist? Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat hierzu einen Ratgeber für Flüchtlingseltern veröffentlicht. Er informiert darüber, wie sich traumatisierte Kinder und Jugendliche verhalten können und erläutert den Eltern an konkreten Situationen, wie sie angemessen reagieren und ihr Kind besser verstehen können.
Der Ratgeber liegt in Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi (Persisch) und Kurmandschi (Kurdisch) vor. Hier kann er in den jeweiligen Sprachen heruntergeladen werden [externe Links]:
- Ratgeber für Flüchtlingseltern - Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? (Deutsch) [PDF, 251 KB]
- Ratgeber für Flüchtlingseltern - Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? (Englisch) [PDF, 218 KB]
- Ratgeber für Flüchtlingseltern - Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? (Arabisch) [PDF, 1.6 MB]
- Ratgeber für Flüchtlingseltern - Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? (Persisch) [PDF, 201 KB]
- Ratgeber für Flüchtlingseltern - Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind? (Kurdisch) [PDF, 1.6 MB]
Viele Flüchtlinge haben in ihrem Heimatland und auf der Flucht Traumatisches erlebt. Ein großer Teil von ihnen leidet noch lange darunter. Sie fühlen sich bedroht, obwohl keine akute Gefahr mehr besteht. Sie sind schreckhaft und übermäßig wachsam, leiden unter überfallartigen Erinnerungen und vermeiden Gedanken, Situationen und Menschen, die sie an das Erlebte erinnern.
Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in ihrem Ratgeber haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, wie sich eine traumatische Erkrankung bemerkbar macht und was sie für eine angemessene Unterstützung der Flüchtlinge tun können oder lassen sollten.
Externer Link:
Der Ratgeber kann auf der Homepage der BPtK heruntergeladen werden