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Psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten

Nach wie vor erreichen Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschen, die ihr Herkunftsland unter den Bedingungen von Krieg und Flucht bzw. Folter auf der Suche nach Sicherheit verlassen haben. Extremerfahrungen von Bedrohung, Not und Ungewissheit setzen sich in psychischen und körperlichen Belastungen bis zu Traumata fort. Bei der Bewältigung kann psychotherapeutische Hilfe eine Unterstützung sein.

Die in Nordrhein-Westfalen verfügbaren Angebote und weitergehende Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter „Versorgung von Geflüchteten“ und „Hilfen für Helfende“. 

Das Aufnahme- und Asylverfahren in Deutschland kann jedoch keinen umfassenden Zugang zu professioneller psychodiagnostischer und psychotherapeutischer Hilfe gewährleisten. Insgesamt ist die Finanzierbarkeit von Psychotherapie von Geflüchteten in der Regelversorgung und insbesondere der erforderlichen Sprachmittler eingeschränkt. Dies bedeutet für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Unsicherheit in der Planung der psychotherapeutischen ambulanten Behandlung, zum Beispiel hinsichtlich der grundlegenden Verständigung miteinander, aber auch bezüglich Dauer und Frequenz der Sitzungen. 

Darüber hinaus besteht oft ein unübersichtliches Feld an Netzwerkverbindungen, in welche die geflüchtete Person eingebunden ist: Die Zugangswege und die Aufnahme solcher Patientinnen und Patienten ohne entsprechende Rechtskenntnisse sind dadurch erschwert und niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Übernahme gerade dieser Hochrisikopatienten mit Hindernissen konfrontiert. Eine adäquate Diagnostik und Therapieplanung in kompakter Zeiteinheit sind nicht möglich und aufgrund der bestehenden engen Regelungen in der ambulanten Richtlinienpsychotherapie kommen weitere Hinderungsgründe hinzu, etwa das ohnehin begrenzte Therapieplatzangebot generell in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen.

Gutachten und Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

Seit dem „Asylpaket II“ (2016) und dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (2019) sind Beurteilungen von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus den Verfahren zur Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status ausgeschlossen, während es vormals gängig war, sie in der Erstattung von Gutachten nach Istanbul-Protokoll zur Bescheinigung von psychischen Erkrankungen in Asylrechtsverfahren zu berücksichtigen. Fachlich ist es nicht zu begründen, dass die hierfür geschulten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch diese rechtlichen Änderungen nun explizit außen vor sind.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten im Blickfeld bleibt und insbesondere weiterer politischer Bemühungen zu ihrer Rechtfertigung erfordert.

Die folgende Auswahl bietet Informationen für die Versorgung von Geflüchteten und Hilfen für Helfende: