Kammermitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen:

  • ihren Beruf ausüben oder, falls sie den Beruf nicht ausüben,
  • ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben.

Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.

In der Meldeverwaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Meldeverwaltung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 49 KB].

Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Mitgliederberatung der Meldeverwaltung

Telefon: 0211 522847-97

Mo - Do: 11:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr 

E-Mail: mv@ptk-nrw.de 

Eintrag in die Psychotherapeutensuche

Lassen Sie sich kostenfrei in die Datenbank der NRW-Psychotherapeutensuche eintragen.

Mitgliederportal

Hier finden Sie Ihr Fortbildungskonto und Informationen für Mitarbeitende in Gremien der Kammer.