Kammermitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen udnPsychotherapeuten sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen:

  • ihren Beruf ausüben oder, falls sie den Beruf nicht ausüben,
  • ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben.

Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.

Geschützte Berufsbezeichnung Begrüßungsanschreiben Anmeldung Änderungsmitteilungen Vorteile der Mitgliedschaft Ende der Mitgliedschaft

In der Meldeverwaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Meldeverwaltung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 49 KB].

Mitgliederberatung
Meldeverwaltung

Telefon: 0211 522847-33

Mo - Do: 12:00 - 13:00 Uhr

Eintrag in die Psychotherapeutensuche

Lassen Sie sich kostenfrei in die Datenbank der NRW-Psychotherapeutensuche eintragen.

Mitgliederportal

Hier finden Sie Ihr Fortbildungskonto und Informationen für Mitarbeitende in Gremien der Kammer.