Kammermitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist gesetzlich vorgeschrieben: Alle approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Mitglieder der nordrhein-westfälischen Kammer, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen:

  • ihren Beruf ausüben oder, falls sie den Beruf nicht ausüben,
  • ihren Wohnsitz („gewöhnlichen Aufenthalt“) haben.

Entscheidend für die Zugehörigkeit in einer Landeskammer ist der Ort der Berufsausübung. Bei einer Berufstätigkeit in mehreren Bundesländern kann sich eine Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaft ergeben.

  • Geschützte Berufsbezeichnung

    Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist seit dem Psychotherapeutengesetz (1999) gesetzlich geschützt. Seither darf sich nicht mehr jede Psychotherapeutin bzw. jeder Psychotherapeut nennen. Als Gegenleistung müssen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür an ein verbindliches Regelwerk halten, in dem z. B. festgelegt ist, wie sie sich fort- und weiterbilden oder welche Verpflichtungen sie gegenüber Patientinnen und Patienten haben. Dieses Regelwerk können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst geben, indem sie in Psychotherapeutenkammern z. B. die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung erlassen. Damit die Regelwerke auch für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verbindlich sind, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jede Psychotherapeutin bzw. jeder Psychotherapeut Pflichtmitglied einer Psychotherapeutenkammer ist.

  • Begrüßungsanschreiben

    Liebe Kollegin, lieber Kollege,
    herzlich willkommen in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen!

    Als neue approbierte Kollegin oder als neu approbierten Kollegen möchte ich Sie mit der Psychotherapeutenkammer vertraut machen. Die Kammer ist Ausdruck unserer freiberuflichen Tätigkeit. Freiberuflich heißt: Wir tragen die Verantwortung für die Diagnose, Indikationsstellung und psychotherapeutische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten, wir arbeiten eigenverantwortlich und nicht in Delegation. Wir regeln unsere beruflichen Angelegenheiten selbst und überlassen dies nicht dem Staat. Wir legen selbst in der Berufsordnung fest, welche Rechte und Pflichten eine Psychotherapeutin bzw. ein Psychotherapeut hat. Wir definieren selbst die Fort- und Weiterbildung. Die Kammer ist unsere berufliche Selbstverwaltung, die auch die Aufsicht über die Berufsangehörigen wahrnimmt. Daher sind alle Berufsangehörigen in Nordrhein-Westfalen Pflichtmitglieder der Kammer.

    Füllen Sie deshalb bitte den Meldebogen und die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung aus, die Sie sich unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen können, und unterschreiben sie diese eigenhändig. Bitte fügen Sie außerdem die Approbationsurkunde/Berufserlaubnis sowie das Abschlusszeugnis des Landesprüfungsamtes über Ihre staatliche Prüfung und ggf. die Promotionsurkunde als amtlich beglaubigte Kopie bei und schicken alles per Post an die Geschäftsstelle der Kammer. Vielen Dank.

    Die Gründung der Kammer 2001 öffnete uns viele Türen in Politik und Gesundheitswesen, die vorher verschlossen waren. Sie ermöglichte uns, die Qualität und Wirksamkeit von Psychotherapie weit besser darzustellen und erklären zu können. Wir können jetzt als gleichberechtigter Heilberuf neben Ärzten und Apothekern auftreten.

    Als Mitglied der Kammer haben Sie einen Anspruch auf Beratung in beruflichen Belangen und regelmäßige schriftliche Informationen. Sie können bestimmen, wer Sie in der Kammerversammlung vertritt und Sie können sich selbst wählen lassen. Wir hoffen sehr, Sie als aktives Mitglied kennenzulernen. Es würde uns sehr freuen, Sie für die Mitarbeit in der Kammer zu gewinnen.

    Herzliche Grüße

    Gerhard Höhner
    Präsident

  • Anmeldung

    Bitte melden Sie sich innerhalb von vier Wochen bei uns an,

    • wenn Sie Ihre Approbation erhalten haben oder
    • von einer anderen Kammer zur Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wechseln.

    Das schreibt das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen vor.

    ACHTUNG: Bitte wählen Sie aus, welche Approbation Sie erhalten haben, da sich die einzureichenden Meldeunterlagen unterscheiden.

  • Änderungsmitteilungen

    Gemäß Heilberufsgesetz NRW sind alle Kammerangehörigen verpflichtet, der Kammer die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Berechtigungsnachweise vorzulegen. Bitte melden Sie uns daher innerhalb von 4 Wochen, wenn:

    • sich Ihre Privatanschrift ändert (Formular Privatanschrift [Stand 06/2023] [PDF, 28 KB])
    • sich Ihre berufliche Tätigkeit verändert (Formular Praxisanschrift [Stand 07/2023] [PDF, 128 KB] / Formular Dienstanschrift [Stand 07/2023] [PDF, 197 KB])
    • Ihr Name sich ändert
    • Sie einen akademischen Titel (Dr. / Prof. / PD) führen
    • Sie eine Weiterbildungsbezeichnung gemäß Weiterbildungsordnung einer Psychotherapeutenkammer erhalten
    • sich Ihre Bankverbindung bei Bankeinzug ändert (Formular Lastschriftmandat [PDF, 105 KB])

    Bitte beachten Sie, dass Sie uns jede Art der beruflichen Tätigkeit (selbständige und angestellte) melden müssen, auch wenn diese nur wenige Wochenstunden umfasst oder es sich möglicherweise nicht um eine psychotherapeutische Behandlungstätigkeit handelt. 

    Bei einer Änderung der Berufstätigkeit ist außerdem eine aktuelle Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. (Formular Berufshaftpflichtversicherung [Stand 06/2023] [PDF, 42 KB])

    Bei einer Namensänderung genügt eine einfache Kopie der Namensänderungs-/Heiratsurkunde als Nachweis.

    Titel oder Weiterbildungsbezeichnungen sind durch amtlich beglaubigte Kopien der Urkunden nachzuweisen (auf dem Postweg).

    Die Formulare sind ausschließlich mit einer gültigen Unterschrift wirksam. 

  • Vorteile der Mitgliedschaft
    • Eine starke berufspolitische Vertretung in Politik und Öffentlichkeit.
    • Mitgliederberatung durch Vorstand, Rechtsanwalt und Geschäftsstelle.
    • Ein schnelles und einfaches online-Fortbildungskonto.
    • Die NRW-Psychotherapeutensuche – damit Patientinnen und Patienten eine qualifizierte Psychotherapeutin bzw. einen qualifizierten Psychotherapeuten in ihrer Nähe finden.
    • Eine Praxis-Börse, z. B. für Praxisübergabe, Praxisgemeinschaften und Stellenanzeigen.
    • Aktuelle Mitgliederinfos: Homepage, Newsletter und Psychotherapeutenjournal.
    • Fortbildungsveranstaltungen der Kammer.
  • Ende der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen endet, wenn

    • Sie weder in Nordrhein-Westfalen tätig sind noch dort Ihren Wohnsitz haben.
    • Sie auf Ihre Approbation verzichten. Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde verzichtet werden. Der Verzicht ist in dem Bundesland zu erklären, in dem zuletzt gearbeitet wurde. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam (§ 6 Psychotherapeutengesetz).
    • Ihre Approbation widerrufen wird.

In der Meldeverwaltung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Meldeverwaltung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 49 KB].

Mitgliederberatung
Meldeverwaltung

Telefon: 0211 522847-33

Mo - Do: 12:00 - 13:00 Uhr

Eintrag in die Psychotherapeutensuche

Lassen Sie sich kostenfrei in die Datenbank der NRW-Psychotherapeutensuche eintragen.

Mitgliederportal

Hier finden Sie Ihr Fortbildungskonto und Informationen für Mitarbeitende in Gremien der Kammer.