Fachsprachenprüfung

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen übernimmt für Antragstellungen auf Erteilung der Approbation, die seit dem 1. Januar 2023 erfolgen, die Durchführung der Fachsprachenprüfungen für aus dem nicht deutschsprachigen Ausland kommende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Bezirksregierung Münster. Dies geht auf einen Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung zurück.

Spätestens bei Erteilung der Approbation müssen Antragstellende über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende psychotherapeutische Tätigkeit notwendig sind. Diese erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die Deutsch als Muttersprache beherrschen oder die psychotherapeutische Ausbildung in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn Antragstellende den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer anderen mindestens dreijährigen, berufsnahen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat. Im Übrigen gelten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten Sprachtest, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, als nachgewiesen. Andere Nachweise werden von der Bezirksregierung Münster anerkannt, wenn sie geeignet sind, die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu belegen. Etwaige Rückfragen hierzu bitten wir direkt an die Bezirksregierung Münster zu richten. 

Sofern die Durchführung einer Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erfolgt, ist ein separater „Antrag auf Teilnahme an der Fachsprachenprüfung“ erforderlich. Dieser Antrag ist ebenfalls bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

Weiterführende Informationen hierzu bietet die Homepage der Bezirksregierung Münster [externer Link].

Dies bedeutet, dass keine persönliche Anmeldung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erfolgt.

Nachdem der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen der Antrag durch die Bezirksregierung Münster übermittelt wurde, wird die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit der/dem Antragstellenden Kontakt aufnehmen, einen Prüfungstermin nennen und zur Prüfung laden. Mit der Ladung zur Durchführung der Fachsprachenprüfung erhält die/der Antragstellende einen Gebührenbescheid. Die Gebühr beträgt derzeit 880,00 Euro. Die Entrichtung der Gebühr ist Voraussetzung für die Durchführung der Fachsprachenprüfung.

Der Prüfungsort ist die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf.

Antworten auf Fragen zur Fachsprachenprüfung finden Sie in den folgenden FAQ. Alternativ finden Sie diese Informationen im Merkblatt Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [Stand 09/2024] [PDF, 133 KB].

Beratung
Fachsprachenprüfung

Telefon: 0211 522847-51

für die 52. KW (22.12.2025 - 28.12.2025)

Mo: 13:00 - 14:00 Uhr