Fachsprachenprüfung

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen übernimmt für Antragstellungen auf Erteilung der Approbation, die seit dem 1. Januar 2023 erfolgen, die Durchführung der Fachsprachenprüfungen für aus dem nicht deutschsprachigen Ausland kommende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Bezirksregierung Münster. Dies geht auf einen Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung zurück.

Spätestens bei Erteilung der Approbation müssen Antragstellende über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für eine umfassende psychotherapeutische Tätigkeit notwendig sind. Diese erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die Deutsch als Muttersprache beherrschen oder die psychotherapeutische Ausbildung in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn Antragstellende den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer anderen mindestens dreijährigen, berufsnahen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat. Im Übrigen gelten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse durch Vorlage einer Bescheinigung über einen erfolgreich abgelegten Sprachtest, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, als nachgewiesen. Andere Nachweise werden von der Bezirksregierung Münster anerkannt, wenn sie geeignet sind, die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu belegen. Etwaige Rückfragen hierzu bitten wir direkt an die Bezirksregierung Münster zu richten. 

Sofern die Durchführung einer Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erfolgt, ist ein separater „Antrag auf Teilnahme an der Fachsprachenprüfung“ erforderlich. Dieser Antrag ist ebenfalls bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

Weiterführende Informationen hierzu bietet die Homepage der Bezirksregierung Münster [externer Link].

Dies bedeutet, dass keine persönliche Anmeldung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erfolgt.

Nachdem der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen der Antrag durch die Bezirksregierung Münster übermittelt wurde, wird die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit der/dem Antragstellenden Kontakt aufnehmen, einen Prüfungstermin nennen und zur Prüfung laden. Mit der Ladung zur Durchführung der Fachsprachenprüfung erhält die/der Antragstellende einen Gebührenbescheid. Die Gebühr beträgt derzeit 880,00 Euro. Die Entrichtung der Gebühr ist Voraussetzung für die Durchführung der Fachsprachenprüfung.

Der Prüfungsort ist die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf.

Antworten auf Fragen zur Fachsprachenprüfung finden Sie in den folgenden FAQ. Alternativ finden Sie diese Informationen im Merkblatt Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [Stand 11/2023] [PDF, 295 KB].

  • Wer wird geprüft?

    Die Fachsprachenprüfung kann von aus dem nicht deutschsprachigem Ausland kommenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abgelegt werden, die in Nordrhein-Westfalen eine Approbation oder Berufserlaubnis erhalten möchten, deren Berufsqualifikation bereits von der Bezirksregierung Münster anerkannt wurde, die jedoch nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen haben.

    Hinweis: Die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Deutsch als Muttersprache beherrschen oder die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten, zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben. Der Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gilt in der Regel als erbracht, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer anderen mindestens dreijährigen, berufsnahen Berufsausbildung in deutscher Sprache erworben hat.

    Sofern die erforderlichen Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen wurden, kann die Durchführung einer Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erfolgen. Es können jedoch auch andere Nachweise von der Bezirksregierung Münster anerkannt werden, wenn sie geeignet sind, die erforderlichen Deutschkenntnisse zu belegen. Etwaige Rückfragen hierzu bitten wir direkt an die Bezirksregierung Münster zu richten.

     
  • Wie und wo ist der „Antrag auf Teilnahme an der Fachsprachenprüfung“ zu stellen?

    Die Antragstellung erfolgt hierfür bei der Bezirksregierung Münster (vergl. hierzu Informationen auf der Homepage der Bezirksregierung Münster) [externer Link]. Die Bezirksregierung Münster benennt dann der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen die zu prüfenden Personen.

    Erst dann wird sich die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit der/dem Antragstellenden in Verbindung setzen und eine Ladung zur Prüfung sowie einen Gebührenbescheid übersenden.

     
  • Wer nimmt die Fachsprachenprüfung ab?

    Die Fachsprachenprüfung wird von der hierfür eingesetzten Prüfungskommission der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt, die aus drei Berufsangehörigen besteht.

     
  • Wo findet die Fachsprachenprüfung statt?

    Die Fachsprachenprüfung findet in den Räumlichkeiten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf statt.

  • Wann findet die Fachsprachenprüfung statt?

    Nachdem der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen der Antrag durch die Bezirksregierung Münster übermittelt wurde, wird die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit der/dem Antragstellenden Kontakt aufnehmen, einen Prüfungstermin nennen und zur Prüfung einladen. Sollten Sie an der Fachsprachenprüfung an dem genannten Datum nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich per E-Mail mit und stimmen Sie einen Alternativtermin ab.

  • Was wird geprüft?

    Die 60-minütige Fachsprachenprüfung besteht aus drei Teilen:

    1.    Simuliertes Gespräch mit einer Patientin/einem Patienten (20 Minuten)
    2.    Anfertigung einer Falldokumentation über den Inhalt des simulierten Patientinnen-/Patienten-Gesprächs (20 Minuten)
    3.    Fachliches Gespräch mit einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten über das simulierte Patientinnen-/Patienten-
           Gespräch (20 Minuten)

    Das simulierte Patientinnen/Patienten-Gespräch (Prüfungsteil 1) und das interkollegiale Gespräch (Prüfungsteil 3) erfolgen mündlich. Die Anfertigung einer Falldokumentation (Prüfungsteil 2) erfolgt an einem in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Computer mit „deutscher Tastatur“.

    Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten müssen beim Gespräch mit Patientinnen und Patienten über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. Bei der Falldokumentation und beim fachlichen Austausch mit Angehörigen der psychotherapeutischen Berufsgruppe müssen am C1-Sprachniveau orientierte Fachsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.

    Mit der Fachsprachenprüfung wird festgestellt, ob die für die Berufsausübung notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen. Überprüft werden das Hörverstehen sowie der mündliche und schriftliche Ausdruck. Das Fachwissen darf in diesem Zusammenhang nicht geprüft werden.

     
  • Welche Hilfsmittel sind erlaubt?

    Bitte nehmen Sie ausschließlich Stifte mit zu Ihrem Sitzplatz. Papier für Notizen wird Ihnen gestellt. Elektronische Geräte, Aufzeichnungen, Bücher, Jacken etc. dürfen nicht zum jeweiligen Sitzplatz mitgenommen werden. Diese Gegenstände können für die Zeit der Prüfungen in einem abschließbaren Schrank verwahrt werden.

  • Kann die Prüfung wiederholt werden?

    Die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten für die Prüfung ist nicht begrenzt. Die Prüfung muss als Ganzes wiederholt werden. Bereits in einem früheren Prüfungsversuch bestandene Prüfungsteile können bei einer Wiederholungsprüfung nicht angerechnet werden. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen schickt Ihnen umgehend Informationen zur Wiederholungsprüfung zu. Die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung ist bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

  • Was kostet die Prüfung?

    Die Gebühr für die Fachsprachenprüfung beträgt 880,00 Euro. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erstellt einen Gebührenbescheid. Für jede Wiederholungsprüfung beträgt die Gebühr ebenfalls 880,00 Euro. Im Falle eines Prüfungsabbruchs kann die Gebühr nicht zurückerstattet werden.

  • Was gilt es am Prüfungstag zu beachten?

    Bitte führen Sie zur Feststellung Ihrer Identität durch eine Geschäftsstellenmitarbeiterin/einen Geschäftsstellenmitarbeiter am Prüfungstag einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich.

Beratung
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Telefon: 0211 522847-52

Di: 13:00 - 14:00 Uhr