Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)
Für die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten gelten die gesetzlichen Regelungen des
- neuen Psychotherapeutengesetzes (am 1. September 2020 in Kraft getreten): Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Bundesgesetzblatt vom 22. November 2019),
- des alten Psychotherapeutengesetzes (PsychThG in der Version bis 31.08.2020) und der
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) bzw. der
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW [externer Link]:
Postanschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) wählen in den Ausbildungsinstituten ihre Sprecherinnen und Sprecher. Diese Institutssprecherinnen und -sprecher treffen sich halbjährlich beim PiA-Forum NRW. Sie wählen dort die PiA-Vertretung NRW.
Zum aktuellen Sprecherteam gehören:
- Michaela Schmühl (IPP, Münster)
- Yannick Pachernegg (A-ST, Dortmund)
- Philipp Wichelhaus (ifs, Essen)
Aktuelle Informationen zur Arbeit der PiA-Vertretung finden Sie unter: www.pia-nrw.de [externer Link].
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit der PiA-Vertretung NRW. Die im Sprecherteam engagierten PiA werden als Gäste zu den Kammerversammlungen eingeladen. Sie haben dort ein Rede-, aber kein Stimmrecht. Zwischen der PiA-Vertretung NRW und dem Kammervorstand finden regelmäßige Gespräche statt.
In Fragen des Berufsrechts können sich auch PiA an die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wenden.
Bei Ausbildungsfragen ist das Landesprüfungsamt NRW [externer Link] zuständig.