Krieg in der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine hat seit Ende Februar 2022 unermessliche Zerstörung und menschliches Leid in vielfacher Hinsicht verursacht. Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen verurteilt die nicht zu rechtfertigende Invasion. Sein Mitgefühl und seine Solidarität gelten den Kindern, Frauen und Männern, die derzeit den immensen Strapazen des Krieges ausgesetzt sind und ihre Heimat verlassen mussten. Die Aufmerksamkeit dabei liegt auf den seelischen Folgen der Kriegs- und Fluchterfahrungen. Es ist zu erwarten, dass seelische Verletzungen über viele Jahre hinaus große Beeinträchtigungen bis hin zu Traumafolgestörungen nach sich ziehen werden. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen möchte daher auf den dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten hinweisen und an dieser Stelle die aktuellen Angebote aufzeigen.

Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen bei akuten Erkrankungen nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für weitergehende Behandlungen, wie zum Beispiel die psychotherapeutische Versorgung, bedarf es oftmals zusätzlicher Antragstellung beim Sozialamt, wobei in Einzelfällen eine Psychotherapie nach dem AsylbLG § 6 Abs. 2 erbracht werden kann. Zur Vereinheitlichung der Leistungen und zur Entlastung der Betroffenen besteht eine Rahmenvereinbarung, die das Land Nordrhein-Westfalen und die Krankenkassen nach § 264 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geschlossen haben. Tritt eine Kommune dieser Rahmenvereinbarung bei, übernimmt die zuständige Krankenkasse die Behandlung. Hierzu wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgeteilt, über die die Leistungen im Rahmen des SGB V, wozu die psychotherapeutische Versorgung zählt, grundsätzlich in Anspruch genommen werden können. 

Darüber hinaus sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab Juni 2022 unmittelbaren Zugang zu medizinischen Leistungen über das Sozialgesetzbuch II sowie das Sozialgesetzbuch XII erhalten, wie es Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 nahelegen. Hierzu ist eine Registrierung im Ausländerzentralregister mit entsprechenden Bescheinigungen erforderlich.

Die für die Bereitstellung der psychotherapeutischen Behandlung oftmals notwendige Sprachmittlung ist nicht selbstverständlich gegeben und bedarf der gesonderten Abfrage beim Sozialamt.

Über konkret abrufbare Hilfestellungen und Handreichungen informiert die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrem Themenschwerpunkt „Geflüchtete “ unter „Versorgung von Geflüchteten“ (auch in ukrainischer und russischer Sprache) sowie unter „Hilfen für Helfende“.