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Digitale Agenda

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den nächsten Jahren weiterhin beschäftigen und die psychotherapeutische Arbeit verändern. Sie kommt dabei mit einer hohen fachlichen Komplexität auf den Berufsstand zu. Noch erscheint vieles sperrig und die möglichen Auswirkungen auf den psychotherapeutischen Alltag sind nicht leicht zu fassen. Doch es ist wichtig, dass die Profession sich diesem dynamischen Zukunftsthema nicht verschließt. Vielmehr müssen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten damit befassen, ob und wie sie neue Angebote in der Psychotherapie einsetzen. Generell müssen sie bei der Nutzung solcher Anwendungen besondere Sorgfaltspflichten beachten.
 
Mit der Digitalisierung einhergehende zentrale Themen für den Berufsstand sind der Datenschutz und die Vertraulichkeit als Basis der psychotherapeutischen Arbeit. Was bedeutet die Digitalisierung für den Zugang zu und die Speicherung von Daten zur psychischen Gesundheit? Was müssen Patientinnen und Patienten bei der – freiwilligen – Nutzung der elektrischen Patientenakte (ePA) beachten, wie können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beraten, wenn entsprechende Fragen an sie herangetragen werden? Wie werden sich digitale Anwendungen auf das Verhältnis zwischen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Patientinnen oder Patienten auswirken? Mit diesen und weiteren Fragen muss sich die Profession auseinandersetzen.
 
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen befasst sich im Rahmen seiner „Digitalen Agenda“ mit der Gesamtheit der Aspekte, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens für den Berufsstand und die Ausübung von Psychotherapie von großer Bedeutung sind. Allem voran muss sichergestellt werden, dass digitale Angebote fachlich qualifiziert verantwortet werden: Um eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung zu gewährleisten, dürfen Behandlungen über das Internet ausschließlich von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Die Nutzung von Gesundheits-Apps bei entsprechenden Indikationen muss psychotherapeutisch begleitet werden. Der Kammervorstand betont zudem: Digitale Angebote können die psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten gegebenenfalls ergänzen, intensivieren oder erleichtern – jedoch keinesfalls den direkten Kontakt ersetzen.

Als Mitglied der Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen (LGK NRW) hat die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen diese und weitere relevante Aspekte auch in die Entschließung „Digitalisierung im nordrhein-westfälischen Gesundheitssystem sinnvoll und sicher ausbauen“ [PDF, 315 KB] eingebracht. Sie wurde am 12. Dezember 2024 von den Mitgliedern der 32. LGK verabschiedet. Die LGK steht unter dem Vorsitz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW). In dem Gremium arbeiten alle maßgeblichen Akteurinnen und Akteure der gesundheitlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen mit, um relevanten gesundheitspolitischen Thema mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu begegnen.