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Digitale Agenda

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den nächsten Jahren weiterhin beschäftigen und die psychotherapeutische Arbeit verändern. Sie kommt dabei mit einer hohen fachlichen Komplexität auf den Berufsstand zu. Noch erscheint vieles sperrig und die möglichen Auswirkungen auf den psychotherapeutischen Alltag sind nicht leicht zu fassen. Doch es ist wichtig, dass die Profession sich diesem dynamischen Zukunftsthema nicht verschließt. Vielmehr müssen sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten damit befassen, ob und wie sie neue Angebote in der Psychotherapie nutzen. Generell müssen sie bei der Nutzung solcher Anwendungen ober auch bei psychotherapeutischen Behandlungen mittels Videotelefonat jedoch besondere Sorgfaltspflichten beachten.

Mit der Digitalisierung einhergehende zentrale Themen für den Berufsstand sind der Datenschutz und die Vertraulichkeit als Basis des psychotherapeutischen Angebotes. Was bedeutet die Digitalisierung für den Zugang zu und die Speicherung von Daten zur psychischen Gesundheit? Was müssen Patientinnen und Patienten bei der – freiwilligen – Nutzung der elektrischen Patientenakte beachten und wie können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beraten, wenn entsprechende Fragen an sie herangetreten werden? Wie werden sich digitale Anwendungen auf das Verhältnis zwischen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Patientinnen oder Patienten auswirken? Diese und weitere Fragen, mit denen sich die Profession auseinandersetzen muss, standen unter anderem auch beim Round Table „Psychotherapie im Wandel – Digitalisierung und Psychotherapie“ der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) [externer Link] im Fokus.

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen befasst sich im Rahmen seiner „Digitalen Agenda“ mit der Gesamtheit der Aspekte, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens für den Berufsstand und die Ausübung von Psychotherapie eine Rolle spielen. Allem voran muss sichergestellt werden, dass digitale Angebote fachlich qualifiziert verantwortet werden: Um eine qualitativ hochwertige und sichere Versorgung zu gewährleisten, dürfen Behandlungen über das Internet ausschließlich von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Die Nutzung von Gesundheits-Apps bei entsprechenden Indikationen muss psychotherapeutisch begleitet werden. Der Kammervorstand betont zudem: Digitale Angebote können die psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten gegebenenfalls ergänzen, intensivieren oder erleichtern – jedoch keinesfalls ersetzen.

Die folgende Übersicht informiert über zentrale Aspekte zum Thema Digitalisierung und Psychotherapie:

Die Gesetzgebung im Überblick Telematikinfrastruktur Zugang zur Telematikinfrastruktur Die elektronische Patientenakte Psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) Datenschutz und Datensicherheit