Fortbildungszertifikat und Fortbildungspflicht

Kammerangehörige finden auf dieser Seite Informationen zum Fortbildungszertifikat und zur sozialrechtlichen Fortbildungspflicht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Veranstalter finden hier Informationen zur Akkreditierung sowie die Akkreditierungsanträge für alle Veranstaltungsarten. Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen.

Hier finden Sie die Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [PDF, 175 KB] zum Download.

Fortbildungszertifikat Fortbildungspflicht Nachweispflicht während der Coronavirus-Pandemie Neufassung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus Erklärung über das Selbststudium von Fachliteratur/Lehrmitteln

Im Verwaltungsverfahren des Fortbildungskontos, Fortbildungszertifikats und der Fortbildungsakkreditierung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Fortbildung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 51 KB].

Mitgliederberatung
Fortbildungskonto

Telefon: 0211 522847-31

Mo - Do: 13:00 - 15:00 Uhr

Fortbildungskonto

Ihr Fortbildungskonto können Sie im Mitgliederportal der Kammer online einsehen.

Fortbildung akkreditieren

Alle für die Akkreditierung Ihrer Veranstaltung durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen notwendigen Anträge.