Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITVNRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ptk-nrw.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem BGG NRW und der BITVNRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit § 3 Absatz 2 Satz 2 BITVNRW
Es gibt auf der Website keine Inhalte in leichter Sprache und in Gebärdensprache.

c. Als barrierefreie Alternative der Gebärdensprache kann der Text der Homepage gelesen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.12.2020 erstellt.

Zur Erstellung der Erklärung wurde die tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen durch eine Selbstbewertung vorgenommen. 

Feedback und Kontaktangaben

Hier finden Sie das Kontaktformular, mit dem etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden können. Die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständige Person erreichen Sie unter info@ptk-nrw.de.

Durchsetzungsverfahren

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen überwacht, ob und inwiefern Websites öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Hier [externer Link] erreichen sie die Überwachungsstelle.

Ist unsere Reaktion auf von Ihnen angesprochenen nicht barrierefreien Inhalte auf unserer Website für Sie nicht zufriedenstellend ausgefallen, steht Ihnen zudem die Ombudsstelle als weitere Anlaufstelle zur Verfügung. Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik finden Sie hier [externer Link].