Fortbildungen akkreditieren
Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch die Psychotherapeutenkammer NRW. Damit eine Veranstaltung akkreditiert werden kann, muss sie nach der Fortbildungsordnung folgende Kriterien erfüllen:
- Wissenschaftlichkeit der Inhalte
- Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis
- Qualifikation der Referenten und Supervisoren
- Qualität der eingesetzten Fortbildungsmethoden
- Überprüfbarkeit des Fortbildungserfolges
Genauere Erläuterungen finden Sie in § 5 der Fortbildungsordnung.
Für die Prüfung und Akkreditierung fallen Gebühren an, die Sie bitte der Gebührenordnung entnehmen.
Bitte beachten Sie unsere aktuellen Informationen zur Durchführung von Online-Fortbildungsveranstaltungen während der Coronavirus-Pandemie [PDF, 21 KB]
Bitte beachten Sie, dass für jede Fortbildungsveranstaltung der Akkreditierungsantrag zusammen mit den vollständigen Nachweisen sechs Wochen vor der Veranstaltung bei der Psychotherapeutenkammer NRW (Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf) eingegangen sein muss. Nachträglich oder verspätet eingereichte Akkreditierungsanträge können grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden.
Im Verwaltungsverfahren zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Fortbildung)“ [PDF, 51 KB].
Um die Akkreditierung einer Fortbildung zu beantragen, nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Die Akkreditierung für die folgenden Fälle beantragen Sie bitte formlos bei der Psychotherapeutenkammer NRW:
- Balint- und IFA-Gruppe, Kasuistischtechnisches Seminar
- Hospitation, Fallkonferenz, Kolloquium, Klinikkonferenz in psychotherapierelevanten Einrichtungen