Fortbildungen akkreditieren
Die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen erfolgt durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Damit eine Veranstaltung akkreditiert werden kann, muss sie nach der Fortbildungsordnung folgende Kriterien erfüllen:
- Wissenschaftlichkeit der Inhalte
- Anwendbarkeit auf die berufliche Praxis
- Qualifikation der Referenten und Supervisoren
- Qualität der eingesetzten Fortbildungsmethoden
- Überprüfbarkeit des Fortbildungserfolges
Genauere Erläuterungen finden Sie in § 5 der Fortbildungsordnung.
Für die Prüfung und Akkreditierung fallen Gebühren an, die Sie bitte der Gebührenordnung entnehmen.
Bitte beachten Sie unsere aktuellen Informationen zur Durchführung von Online-Fortbildungsveranstaltungen während der Corona-Pandemie [Stand 06/2022] [PDF, 17 KB]
Bitte beachten Sie, dass für jede Fortbildungsveranstaltung der Akkreditierungsantrag zusammen mit den vollständigen Nachweisen sechs Wochen vor der Veranstaltung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen* eingegangen sein muss. Nachträglich oder verspätet eingereichte Akkreditierungsanträge können grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden.
* per Post an: Willstätterstr. 10, 40549 Düsseldorf ODER per E-Mail in einem PDF-Dokument an: info(at)ptk-nrw.de ODER per Fax an: 0211/522847-15.
Im Verwaltungsverfahren zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren „Informationen zur Datenverarbeitung (Fortbildung)“ [Stand 04/2022] [PDF, 51 KB].
Um die Akkreditierung einer Fortbildung zu beantragen, nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Die Akkreditierung für die folgenden Fälle beantragen Sie bitte formlos bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen:
- Balint- und IFA-Gruppe, Kasuistischtechnisches Seminar
- Hospitation, Fallkonferenz, Kolloquium, Klinikkonferenz in psychotherapierelevanten Einrichtungen