4. Regionalversammlung in Düsseldorf

Für den 22. und den 29. März hatte der Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) die Kammermitglieder im Regierungsbezirk Düsseldorf zur Regionalversammlung eingeladen. Ziel dieser Veranstaltungen ist, vor Ort über aktuelle gesundheitspolitische Aktivitäten und Entwicklungen auf Landes- und auf Bundesebene zu informieren, Einblicke in die Kammerarbeit zu geben und Gelegenheit zum Austausch zu schaffen. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl im Regierungsbezirk Düsseldorf fanden zwei Konferenzen zu den gleichen Themen statt. Gut 200 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten waren der Einladung gefolgt.

Reform der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Ein aktuelles Thema waren die Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie, die mit dem 1. April 2017 in Kraft getreten sind. Andreas Pichler, Vizepräsident der PTK NRW, betonte, dass ihre Umsetzung eine Umorganisation im Praxisalltag erfordere. „Es wird daher dauern, bis sich alles eingespielt hat. Allen ist bewusst, dass dieser zeitliche Umstellungsbedarf nicht den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angelastet werden kann.“

Intensiv diskutierten die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer die Verpflichtung zu telefonischer Erreichbarkeit und Sprechstunden, Fragen zur Organisation und den möglichen Auswirkungen auf Privatpraxen. Kritisch angemerkt wurde, dass hierdurch die Zeit für reguläre Therapiestunden und damit das ohnehin schon nicht ausreichende Kontingent an Therapieplätzen beschnitten würde. Hilfesuchende bekämen nun zwar schneller ein Erstgespräch, müssten danach aber weiterhin Monate auf eine Behandlung warten. Scharf kritisiert wurde der am 29. März gefasste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Vergütung dieser neuen Leistungen.

Andreas Pichler hob hervor, dass die Regelungen zur Sprechstunde auch die Möglichkeit biete, sich stärker im Gesundheitswesen zu verankern: „Wir fordern gleiche Rechte ein und müssen akzeptieren, dass daraus gleiche Pflichten erwachsen. Wir sollten uns daher um eine gute Umsetzung der Sprechstunden kümmern. Wichtig ist, dass die Gestaltung der Sprechstunde in unserer eigenen Hand und Fachlichkeit liegt!“ Man müsse jedoch deutlich darauf hinweisen, dass die neuen Regelungen die bestehende Versorgungsproblematik eher verschärfen werden, weil durch die Strukturreform keine neuen Behandlungskapazitäten oder Neuzulassungen geschaffen würden.

Zudem sei zu erwarten, dass sich die Krankenkassen mit Verweis auf die Sprechstunde zunächst schwerfälliger für Therapien im Rahmen der Kostenerstattung entscheiden werden. „Der § 13.3 SGB V als die gesetzliche Grundlage für die Kostenerstattung hat jedoch weiterhin Bestand. Es gilt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt, wenn sich der erste Pulverdampf gelegt hat“, sagte Andreas Pichler.

Deutlich kritisierte er den Beschluss zur Vergütung von Sprechstunde und Akutbehandlung. „Die neuen Leistungen erfordern einen Mehraufwand, werden aber schlechter honoriert als normale Behandlungsstunden. Diese Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist dringend zu überdenken. Als Kammer werden wir uns mit der getroffenen Regelung nicht zufrieden geben und aktiv in die Argumentation gehen.“

Andreas Pichler fasste schließlich zusammen, dass man aus Sicht der Kammer die Strukturreform insgesamt begrüße. „Vieles heißen wir nicht gut, etwa die Teilung der Kurzzeittherapie oder die unbefriedigenden Regelungen zur Rezidivprophylaxe. Grundsätzlich ist jedoch zu begrüßen, dass es gelungen ist, die über Jahrzehnte unbewegliche Richtlinie in gewissen Teilen zu flexibilisieren. Wir sind noch nicht am Ziel. Aber die Reform ist ein Türöffner und hat Strukturen geschaffen, an denen wir weiter feilen werden.“

Haushalt und Beitragsordnung

Im Folgenden schlüsselte der Vizepräsident die Einnahmen und die Ausgaben der PTK NRW auf und erläuterte die Entwicklung der Beitragsordnung. In Folge der Umstellung von einem Regelbeitrag auf einen einkommensbezogenen Beitrag hatte sich für die Kammer im Jahr 2015 ein systematisches finanzielles Defizit ergeben. Basis für die Umstellung waren Schätzwerte, die aus einer stichprobenartigen Umfrage unter Kammermitgliedern im Jahr 2012 zu ihren Einnahmen aus psychotherapeutischen Leistungen ermittelt worden waren. Nach gründlichen Überlegungen unter Berücksichtigung von Kriterien wie Sozialverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Erhalt der Einkommensorientierung beschloss die Kammerversammlung daher, den geltenden Hebesatz von 0,7 % beizubehalten und zusätzlich einen Grundbeitrag  von 70 Euro pro Mitglied einzuführen. Dieser Betrag entspricht dem NRW-Beitrag an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und damit den Leistungen, die alle Angehörigen der PTK NRW erhalten. „Diese Regelung sichert den Haushalt der Kammer und erlaubt, die geschrumpfte Rücklage langsam wieder aufzufüllen“, so der Vizepräsident. Darüber hinaus zeigte er anhand von Zahlen der letzten fünf Jahre auf, dass sich der Durchschnittsbeitrag in dieser Zeit nicht erhöht habe.

Aufgaben in der Bedarfsplanung

Zu den aktuellen Entwicklungen in der Bedarfsplanung informierte Gerd Höhner, Präsident der PTK NRW. Er betonte, dass ein deutlicher Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen auszumachen sei. Ein Beispiel für einen neutralen Beleg sei die Diagnosestatistik der Deutschen Rentenversicherung. Sie weist psychische Störungen mittlerweile als zweithäufigsten Grund für eine Frühverrentung aus. „Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird“, urteilte Gerd Höhner. „Zusätzlich wird sich die Nachfrage erhöhen, weil die Menschen zunehmend gesundheitsbewusster, informierter und selbstbewusster sind. Viele geben sich nicht mit einem Rezept zufrieden und fordern Psychotherapie eher ein.“

Hinsichtlich der aktuellen Bedarfsplanung kritisierte er, dass die alten Fehler bekannt wären, aber unter den Tisch gekehrt würden. „So bestätigt eine aktuelle Studie für das Ruhrgebiet die Minderversorgung mit Psychotherapie in der Region. Allerdings will niemand dieses heiße Eisen anfassen, da eine Änderung einen Dominoeffekt in Gang setzen würde, den weder die Kassenärztlichen Vereinigungen noch die Krankenkassen wollen.“ Die PTK NRW werde jedoch nicht müde, in den Sitzungen zur Bedarfsplanung immer wieder auf die bestehenden Mängel hinzuweisen. „Wir erhalten dabei gehörig Gegenwind, aber wir sehen auch: Wir werden ernst genommen und das Thema psychotherapeutische Versorgung hat inzwischen auf Bundesebene Bedeutung erlangt“, berichtete Gerd Höhner. „Insgesamt ist das ein gutes Beispiel dafür, was Lobbyarbeit bedeutet und wie wichtig es ist, hier weiterhin am Ball zu bleiben.“

Noch eine Aufgabe verknüpfte der Kammerpräsident mit der Forderung nach einer verbesserten Bedarfsplanung. „Wir sind nicht die einzigen Fische im Teich und wenn wir gut versorgen wollen, müssen wir uns gut aufstellen. Auch aus diesem Grund müssen wir uns beispielsweise damit befassen, wie wir für Hilfesuchende erreichbar sind.“ Nicht zuletzt sei es eine zentrale Aufgabe, über zukunftsfähige Arbeitsorganisations- und Arbeitszeitmodelle nachzudenken, um den Beruf wettbewerbsfähig zu halten.

Stand der Ausbildungsreform

Wolfgang Schreck, Vorstandsmitglied der PTK NRW und der BPtK, erläuterte den aktuellen Stand der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Der Reformbedarf erwächst zum einen aus den durch den Bologna-Prozess geänderten Studienstrukturen. Zum anderen bringt die fehlende angemessene Vergütung im Praxisjahr viele angehende PsychotherapeutInnen in prekäre Lebenslagen.

Derzeit ist ein Studium von elf Semestern mit einem erheblichen Praxisanteil geplant. „Die Profession hat hierzu ein Kompetenzprofil erarbeitet, in dem festgehalten ist, welche Inhalte in welchen Studienabschnitten vorgesehen sind“, erklärte Wolfgang Schreck. Am Ende des Studiums steht die Approbation. Im Anschluss erfolgt eine fünfjährige Weiterbildung, ähnlich wie die Weiterbildung zum Facharzt. Sie beinhaltet die verfahrensspezifische Qualifikation und die Spezialisierung auf die therapeutische Arbeit mit Erwachsenen oder mit Kindern und Jugendlichen. „Die Reform lässt damit die gesetzliche Regelung mit zwei Psychotherapieberufen hinter sich – es wird nur noch den Psychotherapeuten geben, der sich nach dem Psychotherapiestudium in der Weiterbildung spezialisiert“, beschrieb Wolfgang Schreck.

Für die Weiterbildung lägen Vorschläge der BPtK vor. „Im Gespräch sind zwei Jahre im stationären und zwei Jahre im ambulanten Bereich sowie ein Jahr optional im komplementären Bereich, etwa der Jugendhilfe. Der große Unterschied zu heute ist, dass die approbierten Therapeuten in ihrer Weiterbildung als Beschäftigte ein normales Gehalt bezahlt bekommen.“ Die konkrete Ausgestaltung der Weiterbildung liegt bei den Ländern und ist damit nach der Reform Aufgabe der Kammer. Zu klären sei noch, wie die Weiterbildung finanziert werden könne, betonte Wolfgang Schreck. „Die BPtK hat hierzu zwei Expertisen in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten aufzeigen. Generell zeichnet sich aber ab, dass zusätzliches Geld in das System fließen muss.“ In der Diskussion kamen unter anderem Fragen nach dem Erhalt der inhaltlichen Vielfalt und der Rolle der jetzigen Ausbildungsinstitute in der zukünftigen Weiterbildung auf. Nach einem Zeitrahmen gefragt urteilte Wolfgang Schreck, dass mit einem Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sei. „Ich bin jedoch optimistisch, dass wir in zwei Jahren zu einem Bundesgesetz kommen können.“

Aktivitäten der PTK NRW

Abschließend kam Gerd Höhner auf aktuelle Kammeraktivitäten zu sprechen. Dazu gehört die Mitarbeit der PTK NRW in einem von der Gesundheitsministerin initiierten Beteiligungsverfahren, in dem der Landespsychiatrieplan NRW neu aufgelegt wurde. Vorstandsmitglieder seien in allen Arbeitsgruppen vertreten gewesen und hätten sich dafür eingesetzt, dass die Psychotherapie innerhalb der Ziele und Planungen des Landes angemessen positioniert wird. „Wir haben dabei erreicht, dass unsere Berufe und Leistungen nun an vielen Stellen aufgeführt sind und wir in NRW in Zukunft nicht mehr von einer psychiatrischen, sondern einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sprechen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.“ Auch an der Landesgesundheitskonferenz sei die nordrhein-westfälische Kammer beteiligt. „Unser Bestreben ist, in die diesjährige Entschließung zum Thema Prävention unsere Kompetenzen einzubringen und damit die Bedeutung der Psychotherapie für die seelische Gesundheit aufzuzeigen“, erläuterte Gerd Höhner.

Schließlich hob er die Aufgabe hervor, in der Versorgung von Geflüchteten aktiv zu bleiben. „Wir registrieren viel Hilfsbereitschaft, aber es gibt kaum Mittel vom Bund. Es fehlen Leistungen für Sprach- und Kulturmittler, auch die Sonderermächtigung wird kaum genutzt, da die Kolleginnen und Kollegen gar keine Patienten bekommen, die den Kriterien entsprechen. Der Bedarf an Leistungen ist jedoch weiterhin groß. Wir sind daher weiterhin mit vielen Akteuren im Gespräch.“

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